Arnsberg. Arnsberger Richter sprechen Urteil gegen einen 33-Jährigen. Der war in ein Neheimer Wohnhaus gestiegen und hatte wertvollen Schmuck gestohlen.

Ein 33-jähriger Mann aus Nordmazedonien, der in Dortmund lebt, wurde aus der Untersuchungshaft in Handschellen vor das Schöffengericht gebracht. Ihm wird schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vorgeworfen, ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren geahndet wird.

Der Mann soll im Mai 2022 in Neheim durch das Aufhebeln eines Fensters in ein Einfamilienhaus eingebrochen sein und Schmuck im Wert von etwa 12.000 Euro entwendet haben. DNA-Spuren, die er beim Manipulieren am Badezimmerfenster hinterließ, führten Monate später bei einer Polizeikontrolle zu seiner Verhaftung. Seitdem saß er in Untersuchungshaft und verpasste die Geburt seines Sohnes.

Vor Gericht gestand der Angeklagte den Einbruch und betonte, allein gehandelt zu haben, was ihm der Staatsanwalt jedoch nicht glaubte. Bei seiner Festnahme war der Angeklagte in Begleitung eines Landsmannes, der wegen Einbruchsdiebstahls vorbestraft ist. Den Namen dieses Begleiters wollte der Angeklagte nicht preisgeben. Der Einbruch soll zufällig zustande gekommen sein, doch die Tatsache, dass die Bewohnerin des Hauses im Urlaub war und der Schmuck so wertvoll, weckte Zweifel an dieser Aussage.

„Märchenstunde“

Der Angeklagte behauptete, den Einbruch begangen zu haben, um die Operation seines Vaters in Nordmazedonien zu finanzieren. Er habe den Schmuck für 800 Euro verkauft und nur ein Zimmer des Hauses durchsucht. Diese Aussage wurde jedoch durch Fotos der Polizei widerlegt, die zeigten, dass mehrere Räume durchwühlt waren. „In mehreren Räumen war alles auf Links gedreht“, sagte der Staatsanwalt. Ein Schöffe sprach von einer „Märchenstunde“.

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Die Geschädigte, die als Zeugin auftrat, berichtete von ihrer Angst und Schlaflosigkeit nach dem Einbruch, und sie dachte sogar daran, das Haus zu verkaufen. Der Staatsanwalt hob die kriminelle Energie des Angeklagten hervor, der versucht hatte, seine Spuren mit einer Flüssigkeit zu beseitigen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da der Angeklagte eine günstige Sozialprognose habe.

Nicht vorbestraft

Er sei in Deutschland nicht vorbestraft und habe die Geburt seines Sohnes verpasst. Zudem stehe seiner Frau eine schwere Operation bevor. Der Staatsanwalt schlug eine Geldauflage von 1800 Euro in Raten zu je 50 Euro vor.

Das Gericht folgte dieser Bewertung und setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. „Erfüllen Sie die Auflage nicht oder werden Sie in der Bewährungszeit straffällig, müssen Sie die 22 Monate absitzen“, ermahnte der Vorsitzende Richter den Angeklagten. Das Urteil ist rechtskräftig.