Arnsberg. Hausbesitzer auf Bergheim ist nach Attacken restlos „bedient“. Warum die Polizei nicht helfen kann - und warum eine Arnsbergerin so wütend ist.

„Eier - wir brauchen Eier“: Als Torwartlegende Oli Kahn diesen prägnanten Satz formulierte, hat er mit Sicherheit nicht gemeint, was derzeit ein Anwohner auf Bergheim (Name der Redaktion bekannt) erdulden muss: Zum wiederholten Male wurde sein Haus mit rohen Eiern beworfen - und die Polizei kann nicht helfen!

Das empört offensichtlich auch seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Eine Arnsbergerin (Name ist der Redaktion bekannt) hat ihrem Ärger mit folgender Stellungnahme Luft gemacht: „Mit Entsetzen las ich Mittwoch in der Früh den Artikel. Liebe Leute, wenn ihr was zu klären habt, setzt euch zusammen und sprecht darüber. Warum hat unser Herrgott euch den Verstand gegeben, benutzt ihn doch mal. Dazu solltet ihr bedenken: Eier sind ein Nahrungsmittel! Wie viele Mütter wären froh, diese Eier zu besitzen, um ihre hungrigen Kinder satt zu bekommen. Habt ihr Chaoten schon mal gehungert? Egal wie alt ihr seid, was würden eure Eltern von eurem Verhalten sagen? Ich glaube, sie würden sich für euch schämen. Ihr wollt nicht gesehen werden, daher mach ihr es heimlich. Das ist primitiv und feige. Es gibt soviel Krieg in der Welt, wollt ihr auch mal unbedingt Ärger? Kopf untern Arm - Sache klären - Dreck wegmachen und gut ist. Benehmt euch wie Menschen mit Verstand!“

Der betroffene Bürger wiederum kann es nicht nachvollziehen. Was ist passiert? „Zum wiederholten Male - in unserem Fall dreimal binnen eines Jahres - sind Fassade, Haustür und - erst vor Kurzem - Fenster unseres Hauses in der Sleperstraße mit Eiern bombardiert worden“, schildert der Bergheimer bei einem Besuch in der Redaktion sein Leid - und legt auch prompt „Beweisfotos“ vor.

Eier als Wurfgeschosse - Streich oder Straftat? Ein Bergheimer ist gleich mehrfach betroffen - und wundert sich nur noch.
Eier als Wurfgeschosse - Streich oder Straftat? Ein Bergheimer ist gleich mehrfach betroffen - und wundert sich nur noch. © FUNKE Foto Services | Volker Speckenwirth

Ärgerlich - und, vor allem, weil es sich offensichtlich um Wiederholungstäter handelt, ein Fall für die Polizei. Sollte man meinen. Doch so einfach ist das nicht. Alle Attacken habe man der örtlichen Polizei gemeldet, berichtet der Geschädigte weiter; und im jüngsten Fall, der erwähnten heftigen Attacke vor wenigen Tagen - sei auch eine Streife vor Ort gewesen. Doch wirklich helfen konnten die Beamten dann nicht: Diese hätten die Aufnahme einer Strafanzeige abgelehnt, so der verwunderte Hausbesitzer; Begründung der Ordnungshüter: Es handele sich hierbei gemäß Strafgesetzbuch nicht um eine Sachbeschädigung.

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Der Bergheimer ist sauer! „Verständlich erscheint mir das nicht“, sagt er, „weil ich zwar die Eierspuren - die übrigens sehr hartnäckig sind - mit viel Mühe zu 90 Prozent selber entfernt habe - aber bei weiteren Fällen müsste das unter Umständen eine Fachfirma erledigen. Das wäre natürlich mit Kosten verbunden.“

Auf denen er - aller Voraussicht nach - sitzen bleiben würde, zumindest, solange der oder die Werfende(n) nicht erwischt - und ihre Personalien ermittelt werden. Letzteres wäre dann ein Fall für die Polizei, bestätigt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde des HSK auf Nachfrage. Es handele sich bei Eierwürfen aber nicht zwangsläufig um eine Straftat, bestätigt eine Sprecherin die Ausführungen ihrer Streifen-Kollegen. Zivilrechtlich könne man aber etwas bewirken, gibt die Behörde Auskunft; und empfiehlt, einen Anwalt zu kontaktieren. Die Rechtslage ist tatsächlich kompliziert, wie unsere Recherche ergeben hat.

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Der Grund: Die Grenze zwischen Streich und Straftat ist in Sachen Eierwurf fließend. Ob es sich doch um Sachbeschädigung (nach § 303 Abs. 1 und 2 StGB) handelt, hängt u.a. davon ab, ob die geworfenen Eier zu einer Substanzverletzung (Beschädigung) der Hauswand geführt haben (dann „ja“) - oder die Hauswand lediglich verunstaltet wurde, ohne diese zu beschädigen (dann „nein“). So ist die Rechtslage im „Erwachsenenstrafrecht“. Sollte es sich bei den Eierwerfern um Jugendliche handeln, käme eventuell Jugendstrafrecht zur Anwendung; dann stünde der Erziehungsgedanke im Vordergrund, was Verwarnungen, Sozialstunden oder Schadenswiedergutmachung nach sich ziehen könnte.

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Torsten Koch 
Von Torsten Koch

Doch dazu müssten die Täter erst einmal erwischt werden - oder zumindest bekannt sein. Option: Auf die Lauer legen und die Polizei rufen, wenn man die Werfer sichtet. Hat man eventuell einen Verdacht, kann man diesen äußern. Der Geschädigte kann Kosten für Reinigung oder - wenn erforderlich - gar Neuanstrich zivilrechtlich von den „Erwischten“ einfordern.

„So wenig Respekt vor fremdem Eigentum“

Für den betroffenen Bergheimer ein schwacher Trost: „Es ist unverständlich, dass so wenig Respekt vor fremdem Eigentum vorhanden ist - und dass es sich hierbei nicht zwangsläufig um eine Sachbeschädigung handelt“, sagt er - und tröstet sich ein wenig damit, dass die Polizei eine verstärkte Bestreifung im Ortsteil zugesagt habe.