Arnsberg. Seit Sonntag fallen in Arnsberg eine Reihe von Corona-Einschränkungen weg. Die Stadt macht jedoch teilweise von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Am Sonntag ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. In Anlehnung an die Beschlüsse des Bundes fallen demnach eine Reihe von Einschränkungen weg. Zutrittsbeschränkungen wie die Verpflichtung zum Tragen einer Maske sind nach der Corona-Schutzverordnung aber weiterhin über das Hausrecht möglich.

Die Stadt Arnsberg macht davon Gebrauch und weist daraufhin, dass beim Betreten von städtischen Gebäuden weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist ausreichend. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien (24. April). Hierdurch soll das Risiko einer Corona-Infektion minimiert bleiben. Die Beibehaltung der Maskenpflicht in städtischen Gebäuden dient somit auch der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur und der Aufgaben der Verwaltung.

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Über die Pflicht zum Tragen einer Maske wird an den Gebäuden in geeigneter Form informiert. Darüber hinaus bittet die Stadt Arnsberg weiterhin um Beachtung der bekannten Hygieneregeln wie z.B. Abstand und Händedesinfektion.

INFO: Über die Homepage der Stadt Arnsberg www.arnsberg.de oder direkt unter www.qtermin.de/stadt-arnsberg kann weiterhin eine Terminvereinbarung für die Stadtbüros erfolgen.