Winterberg. Ein Ex-Mitarbeiter des Weißen Rings in Winterberg wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wollte er nicht anerkennen und zog vor den BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des ehemaligen Leiters des Weißen Ringes aus Winterberg im Vergewaltigungsfall abgelehnt und damit das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 2. April 2024 bestätigt. Der 4. Strafsenat des BGH entschied am 17. Dezember 2024, dass die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergab.

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Hintergrund des Verfahrens

Der 74-jährige Angeklagte, ein pensionierter Polizist und ehemaliger Leiter der Außenstelle Hochsauerlandkreis der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Winterberg, wurde beschuldigt, eine Frau während eines Hausbesuchs im Rahmen seiner Tätigkeit vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Arnsberg verurteilte ihn am 2. April 2024 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Die Entscheidung basierte maßgeblich auf den konstanten und überzeugenden Aussagen des Opfers.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. © dpa | Jens Büttner

Begründung des Bundesgerichtshofs

In seinem Beschluss führte der BGH aus, dass die Feststellungen des Landgerichts eindeutig belegten, dass die Geschädigte der sexuellen Handlung erkennbar widersprochen habe und dem Angeklagten dies bewusst war. Damit seien die Tatbestandsvoraussetzungen des Paragrafen 177 Absatz 1 Strafgesetzbuch erfüllt. Die Revision wurde als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt wurden.

Kosten des Verfahrens

Der Angeklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Neben- und Adhäsionsklägerin. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Arnsberg rechtskräftig. Der verurteilte Mann muss nun wohl bald den Weg ins Gefängnis antreten.

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