Winterberg. Winterberg setzt 2025 auf Transparenz und Aufkommensneutralität bei neuen Hebesätzen. Was das für die Bürger bedeutet, erklärt Rabea Kappen.

Die Stadt Winterberg hat ihre Hebesätze für 2025 festgelegt. Im Zentrum der Entscheidung stehen Transparenz und die Sicherung der sogenannten Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B auf dem Niveau von 2024 bleiben soll. Damals belief sich die Summe auf 3,15 Millionen Euro. „Die Aufkommensneutralität darf allerdings nicht damit verwechselt werden, dass im Jahre 2025 jeder Grundsteuerpflichtige den gleichen Betrag wie in 2024 bezahlen wird“, erklärte die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen. Vielmehr gehe es um den Gesamtbetrag, der der Stadt zufließt.

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Neue Einheitswerte und deren Auswirkungen

Die Grundsteuerreform, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, führt zu einer veränderten Berechnungsgrundlage. Die ersten Bescheide der Finanzämter zeigen, dass die Reform deutliche Auswirkungen hat: Nichtwohngrundstücke profitieren, während Wohngrundstücke stärker belastet werden. „Damit stand fest: Das Wohnen würde sich verteuern. Das war im Übrigen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch so vorgesehen“, betont die Pressesprecherin.

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Bei der Grundsteuer geht es ums Geld: Wer muss mehr zahlen, wer zahlt weniger? © FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

Das Land Nordrhein-Westfalen hätte dem Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken mit einer Anpassung der Messzahlen begegnen können, wie es in anderen Bundesländern geschah. Diese Möglichkeit wurde jedoch nicht genutzt. „Die Bürgermeister des HSK haben bereits in 2023 beim Land auf eine kommunalfreundliche Lösung gedrängt“, heißt es dazu.

Differenzierte Hebesätze als Lösung

Im Juni und September 2024 stellte das Land NRW aufkommensneutrale sowie differenzierte Hebesätze zur Verfügung. Letztere ermöglichen es den Kommunen, individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. „Ohne die Differenzierung wäre das Wohnen unweigerlich deutlich teurer geworden. Insofern ist der differenzierte Hebesatz – trotz des Prozessrisikos – ein Erfolg der Bemühungen der Städte und Gemeinden“, erklärt die Stadtsprecherin weiter.

Der Stadtrat Winterberg hat am 13. Dezember 2024 die differenzierten Hebesätze einstimmig beschlossen. Für Wohngrundstücke bleibt der Hebesatz bei 490 Punkten, knapp unter dem vom Land vorgeschlagenen Wert von 493 Punkten. Für Nichtwohngrundstücke wird der empfohlene Hebesatz von 915 Punkten übernommen. Pressesprecherin Rabea Kappen erläutert: „Mit den differenzierten Hebesätzen sichern wir zudem die Aufkommensneutralität ab, das heißt es wird keine Anhebung der Grundsteuer über die Hintertür geben.“

Auswirkungen auf die Bürger

Die genaue finanzielle Belastung für Einzelpersonen hängt von der Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt ab. Einige Bürger werden weniger zahlen, andere mehr. Die Stadtverwaltung hat jedoch Berechnungen durchgeführt, die zeigen, dass es insgesamt nur zu minimalen Verschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommt.

Information und Dialog

Um die Bürger über die Änderungen umfassend zu informieren, setzt die Stadt auf mehrere Kanäle. Neben sozialen Medien und dem städtischen Mitteilungsblatt wird die nächste Folge des Podcasts „Winterberger Heimatgespräche“ das Thema Grundsteuerreform behandeln. „Mit dem Versand der Grundsteuerbescheide im Januar 2025 werden wir auf einem Begleitzettel die Auswirkungen der Grundsteuerreform sowie die neuen Hebesätze erläutern“, kündigt die Sprecherin an.