Hochsauerlandkreis. Der neue Entwurf der Regionalplanung für Windkraft im HSK ist da. Jetzt haben Bürger noch einmal die Chance, Stellung zu den Plänen zu beziehen.

Seit Mitte Dezember können Bürger im Hochsauerlandkreis Einsicht in den aktuellen Entwurf zur Regionalplanung für Windenergiebereiche im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest nehmen und erneut eine Stellungnahme abgeben. Nachdem bereits in der ersten Offenlegung in der Beteiligungsphase in Juni und Juli 2024 zahlreiche Zuschriften von Kommunen und auch Privatleuten bei der Bezirksregierung eingegangen waren, sei nun eine geänderte Fassung der Planungsunterlagen veröffentlicht worden, wie die Bezirksregierung auf ihrer Internetseite erklärt. Die Änderungen hätten sich demnach aus der Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen und der Erörterungsergebnisse mit den Verfahrensbeteiligten ergeben.

Windkraft im HSK: Zeitfenster bis zum 5. Februar

Die aktuellen Unterlagen zur 19. Änderung der Regionalplanung Arnsberg mit dem Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis können über das Beteiligungsportal der Bezirksregierung eingesehen werden (https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2) Auch in analoger Form liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme innerhalb der behördlichen Öffnungszeiten unter anderem im Kreishaus Meschede aus, an der Steinstraße 27 im Raum 520. Die Stellen, an denen der Regionalplanentwurf in Abweichung zur Ursprungsfassung geändert worden ist, sind deutlich markiert.

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Bis zum 5. Februar 2025 haben Bürger nun die Möglichkeit, erneut eine Stellungnahme zu den aktualisierten Planinhalten zu geben. Diese kann elektronisch oder auch postalisch an die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt werden: Über das Online-Formular mithilfe des obenstehenden Links, über die Emailadresse sohsk-ee@bra.nrw.de oder postalisch an die Anschrift: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 - Regionalentwicklung, Seibertzsstraße 2, 59821 Arnsberg.

Sobald diese zweite Beteiligungsfrist verstrichen ist, wolle die Regionalplanungsbehörde die neuen Stellungnahmen auswerten und eine Berücksichtigung dieser bei der Finalisierung der Regionalplanung prüfen. Im Frühjahr 2025 werde dann der Regionalrat planmäßig abschließend die 19. Änderung des Regionalplans abstimmen.