Hochsauerlandkreis. Zollaktion mit internationaler Unterstützung nimmt Schwarzarbeit ins Visier. Die Zöllner schwärmen auch in den HSK aus und werden fündig.

Im Rahmen einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union führte der Zoll am vergangenen Donnerstag auch im Hochsauerlandkreis umfangreiche Kontrollen durch. Insgesamt wurden 14 Betriebe im Kreisgebiet unter die Lupe genommen, darunter Imbisse, Kfz-Werkstätten, Spielhallen und Wettbüros. Pressesprecher Ralf Wagenfeld vom Hauptzollamtes Bielefeld bestätigte gegenüber der Westfalenpost, dass allein in Brilon vier Betriebe kontrolliert wurden. Besonders brisant war jedoch ein Fall in Schmallenberg, wo in einem Imbiss ein illegal Beschäftigter festgestellt wurde. Gegen den Betreiber wird nun wegen des Vorwurfs der illegalen Ausländerbeschäftigung ermittelt.

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Die Kontrollen im Hochsauerlandkreis waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS). Dabei lag der Fokus, insbesondere auf der Einhaltung des Mindestlohns. An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 69 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Dabei wurden die Beschäftigten der FKS von einer Arbeitsmarktinspektorin aus Spanien sowie einem Delegierten der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) mit Sitz in Bratislava in der Slowakei begleitet. Unterstützt wurde das Hauptzollamt zudem vom Finanzamt in Minden.

Neben mehreren Betrieben aus dem Raum Hochsauerlandkreis wurden auch in Herford, Bielefeld und in den Kreisen Soest und Paderborn und im Raum Minden und Herford Kfz-Werkstätten sowie Imbissbetriebe, Geschäfte, Friseure und Kioske kontrolliert. Bei den Kontrollen seien 163 Beschäftigte in den überprüften Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, erklärte der Sprecher der Behörde.

Vorläufige Festnahmen Verdächtiger

Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 25 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in 14 Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in vier Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung und in zwei Fällen um Leistungsmissbrauch. In einem weiteren Fall besteht der Verdacht der Scheinselbständigkeit und damit verbunden der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. In vier Fällen wurden sonstige Verstöße festgestellt beispielsweise, dass die zwingend notwendige Sofortmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht erfolgte. Vor Ort wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie sechs Strafverfahren eingeleitet.

Im Rahmen der Kontrollen bestätigte sich in einem Restaurant im Kreis Minden-Lübbecke bei zwei Beschäftigten mit asiatischer Staatsangehörigkeit der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die Männer, im Alter von 37 und 44 Jahren, versuchten beim Eintreffen des Zolls, durch einen Hinterausgang zu entkommen. Unterstützt wurden sie dabei von einer ebenfalls anwesenden Person, die die Zöllnerinnen und Zöllner daran hinderte, die Verfolgung aufzunehmen, indem sie die Tür zur Küche beziehungsweise zum rückwärtigen Bereich blockierte. Die beiden Arbeitnehmer konnten jedoch im Außenbereich erfolgreich gestellt werden. Eine der beiden Personen konnte sich nicht ausweisen und machte falsche Angaben zu ihrer Person. Ihre Identität sowie die Tatsache, dass sie bereits zur Fahndung ausgeschrieben war, konnte dann anschließend mithilfe der Polizei Minden aufgeklärt werden. Die andere Person besaß lediglich einen Aufenthaltstitel für Ungarn. Die Ausländerbehörde der Stadt Minden ordnete für beide Männer die vorläufige Festnahme an.

21 Staaten beteiligen sich an Aktion

In einem Kiosk im Kreis Herford entdeckten die Zollbeamtinnen und Zollbeamten zudem E-Zigaretten in erheblichem Umfang, die nicht in Deutschland verkauft werden dürfen. An die am vergangenen Donnerstag durchgeführten Prüfungen schließen sich nunmehr umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehe der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland mit Fokus auf grenzüberschreitende Fälle von Schwarzarbeit. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohnes vorgehen.

Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.