Brilon. Ab 2025 müssen viele alte Kamine stillgelegt werden, da sie neue Emissionsgrenzen nicht einhalten. Wer betroffen ist und welche Optionen es gibt

Es soll niemand sagen, er oder sie hätte es nicht gewusst! Schon seit Jahren ist das Thema immer wieder präsent. Aber jetzt wird es ernst. Zum 31. Dezember könnte es in manchen Haushalten auch im Sauerland Essig sein mit dem gemütlichen Abend am Kamin. Denn ab dem nächsten Jahr sind sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte übersteigen, nicht mehr zugelassen. „Bei der sogenannten Feuerstätten-Schau, bei der sämtliche Öfen zweimal binnen sieben Jahren kontrolliert werden, wurden die Hausbesitzer schon seit 2010 darauf hingewiesen, dass dieser Tag kommt“, sagt Bezirksschornsteinfegermeister Rudolf Kemmerling aus Hoppecke. Die meisten hätten reagiert, manche noch nicht, so seine Erfahrung.

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Was ändert sich? Kamine, Kaminöfen und Öfen, die in dem oben genannten Zeitraum installiert wurden, müssen mit Beginn des neuen Jahres die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. „Das ist schon eine ordentliche Verbesserung im Vergleich zu den alten Werten“, sagt Kemmerling. Auch wenn das Thema in vielen Online-Foren noch heiß diskutiert wird – muss eigentlich niemand überrascht sein. „Die Ankündigung, dass sich auf gesetzlicher Eben etwas tut, besteht schon seit Anfang der 2000-er Jahre. Einige Hersteller von Öfen haben schon viel eher reagiert und die Öfen besser gemacht, noch bevor es das Gesetzt gefordert hat“, sagt der Fachmann. Hauptsächlich in Österreich und Süddeutschland habe es eigene Regelungen von Kommunen – zum Beispiel eine Regensburger oder eine Stuttgarter Norm gegeben -  und die, so Kemmerling, hätten damals schon ganz andere Grenzwerte zu Grunde gelegt als das Bundesgesetz. „Es gibt daher auch heute noch Öfen, die Anfang der 2000-er Jahre gebaut wurden und die den aktuellen Anforderungen genügen. Da muss man schauen, aber jeder Besitzer müsste darüber inzwischen informiert sein.“

Oben soll weniger Staub rauskommen. Daher müssen viele alte Kaminöfen außer Betrieb genommen werden.
Oben soll weniger Staub rauskommen. Daher müssen viele alte Kaminöfen außer Betrieb genommen werden. © WP | Michael Kleinrensing

Wie alt ein Kaminofen ist, darüber gibt in der Regel das Typenschild Auskunft. Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, kann man am einfachsten in der Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchieren. Das ist der Link zu der Seite: cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste. Oder aber man fragt direkt seinen Bezirksschornsteinfeger. Kemmerling: „Diese Liste war in den vergangenen Jahren quasi unser Gebetbuch, in das wir immer wieder reingucken. Es kann aber trotzdem auch sein, dass der Ofen die Anforderungen erfüllt, obwohl er nicht in der Datenbank steht. Denn der Eintrag in die Liste ist kostenpflichtig. So einen Ausnahmefall hatte ich neulich. Dann muss man sich die Mühe machen und beim Hersteller selber in die Unterlagen schauen. Aber weit über 95 Prozent der Öfen, die es betrifft, sind in der HKI-Zert zu finden.“

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Auch bei der Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes gilt: Keine Regeln ohne Ausnahme, denn einige Geräte sind von der Sanierungspflicht ausgenommen. Ältere Öfen, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, genießen Bestandsschutz. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen und nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. „Bei den alten Herden sprechen wir von der Oma-Regelung. Das ist die klassische Feuerstätte in der Küche, die schon seit ewigen Zeiten dort steht. Ich habe in meinem ganzen Kehrbezirk vielleicht noch zwei von diesen Herden“. Ausgenommen sind auch die guten alten offenen Kamine. Hier geht man davon aus, dass sie nur gelegentlich betrieben wird. Denn in der Praxis macht es wenig Sinn, damit heizen zu wollen. Die Effizienz solcher Kamine geht gegen Null, sie werden zum Zwecke der Gemütlichkeit betrieben.“

Anhand des Typenschildes kann man Daten finden, um in der Datenbank nach der Zulassung des Ofens zu forschen.
Anhand des Typenschildes kann man Daten finden, um in der Datenbank nach der Zulassung des Ofens zu forschen. © WP | Michael Kleinrensing

Wer noch einen alten Ofen hat, dessen Betriebserlaubnis erlischt, der muss zum 31. Dezember dafür sorgen, dass das Gerät auch außer Betrieb genommen wird. Da Rudolf Kemmerling zum Jahresende in den wohlverdienten Ruhestand geht, muss er das nicht mehr überprüfen. Aber allgemein gilt: „Ofenrohr raus aus der Wand, Loch zumauern.“ Es gibt aber darüber hinaus auch die Möglichkeit, die alten Öfen nachzurüsten.  Davon rät Kemmerling eher ab. „Bei einigen Feinstaubfiltern, die eingebaut werden dürfen, geht es vereinfacht gesagt darum, aus Feinstaub Grobstaub zu machen – also aus dem lungengängigen Material einen Staub, den man abhusten kann.“ Es gibt elektronische Bauteile, die in die Mündung des Schornsteins kommen und wo sich an einer Lanze der Staub ablagert. Solche Varianten können um die 2000 Euro kosten. Dann gibt es die Möglichkeit, im Ofen selbst anstatt der Schamotte-Umlenkplatte, eine Schaumkeramikplatte einzubauen. „Auch das kostet um die 500 Euro. Und ob man das in einen über 20 Jahre alten Ofen investieren möchte, muss jeder selbst entscheiden. Dritte Möglichkeit sind Keramik-Wabenfilter, die aber bei bestimmungsgemäßem Betrieb häufig zum Reinigen ausgebaut werden.“

Neue Modelle auch zugelassen

Ein Wort zu Kaminöfen allgemein: „Alles, was aktuell an neuen Modellen auf dem Markt ist, ist in der Regel auch zugelassen. Das gilt auch für den 200-Euro-China-Ofen aus dem Baumarkt. Aber ein Ofen in der Preisklasse wäre für mich wenig sinnvoll. Er hat wenig Speichermasse und wenig Gewicht. Wenn der einmal richtig heiß gemacht wurde, ist er schnell verzogen.“

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Alle Feuerstätten, die jetzt im Handel gekauft werden können, erfüllten die gesetzlichen Vorschriften. Sie dürfen auch in Zukunft betrieben werden. Gleiches gilt für alle Feuerstätten, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden.

Für Kaminbesitzer, deren Ofen die Vorgaben nicht erfüllt, gilt: Die Feuerstätte kann stillgelegt und damit außer Betrieb genommen und durch eine moderne, emissionsarme Feuerstätte ersetzt werden. Aber auch eine Modernisierung bis Ende dieses Jahres ist  möglich (Stichwort: Filter). Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß die zuständige Behörde zu informieren.

Wie findet man heraus, welche Option die Beste ist? Man sollte im Vorfeld abwägen, welche Kosten mit einer Nachrüstung oder einem Ersatzkauf verbunden sind. Bei klassischen Kaminöfen sollte man überlegen, ob ein neuer Ofen nicht die bessere Lösung ist. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt eher einen Austausch. Schließlich hätten die modernen Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad, heizten also effizienter und erreichten deutlich bessere Emissionswerte. Eine Nachrüstung kann demnach bei fest verbauten Feuerstätten eine Lösung sein oder bei einer Feuerstätte, die der Besitzer gerne behalten möchte, weil sie ihm viel bedeutet. Sollte der Besitzer kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben oder eine Investition scheuen, bleibt auch noch die komplette Stilllegung.

Um eine gute Wärme-Ausbeute zu haben und um der Umwelt nicht zu schaden, kommt es aber immer auch aufs richtige Heizen an. „Die meisten Fehler machen die Leute selbst: zu viel Holz, zu große Scheite oder die Luftzufuhr zu schnell wegdrosseln. Nur das Holz, das brennt, gibt Hitze ab. Das Material, das schwelt, erzeugt keine Wärme. Selbst der beste Betreiber kann die Physik nicht überlisten. Den guten Kachelofen bestücke ich ein oder zweimal am Tag, fülle ordentlich was rein, stecke es an, brenne es kontrolliert ab und dann wird die Wärme gespeichert und langsam abgegeben“, rät Kemmerling. Inzwischen gebe es auch gute elektronische Steuerungen, die dem Nutzer viel Arbeit abnehmen. Sein Tipp: Lieber der Bedienungsanleitung trauen als dem schlauen Nachbarn!“

Bei den jeweiligen Feuerschauen haben die Schornsteinfeger ihre Kunden schon darauf hingewiesen, welche Öfen noch eingesetzt werden dürfen und welche nicht.
Bei den jeweiligen Feuerschauen haben die Schornsteinfeger ihre Kunden schon darauf hingewiesen, welche Öfen noch eingesetzt werden dürfen und welche nicht. © dpa-tmn | Klaus-Dietmar Gabbert

Bei vielen Öfen kann es übrigens sinnvoll sein, ihn von oben nach unten zu befeuern. Kemmerling: „Das heißt: Holz unten in den Ofen, zwei drei Scheite reinlegen, Anmachholz oben drauf und oben in das Kleinholz einen Kaminanzünder. Dann brennt er langsam von oben runter. Das hat den Vorteil,  dass die ersten heißen Rauchgase, die sich oben langsam entwickeln, den Schornsteinauftrieb besser fördern.“ Tipp, wenn der Ofen lange Zeit nicht in Betrieb war: „Die Oma, die früher 365 Tage auf dem Herd gekocht hat, ist im Sommer oft in den Keller gegangen, hat die Reinigungsklappe am Schornstein aufgemacht und eine Stück Zeitung entfacht.“

Und noch eine Bitte hat Rudolf Kemmerling an alle Ofenbetreiber: Bitte nicht über Nacht Briketts drauflegen und dann den Ofen abstellen. Der Rauch hat keine Geschwindigkeit, wabert am Dach herunter und es riecht im Haus und im ganzen Dorf nach Briketts. Das ist ungesund und bringt gar nichts.“