Winterberg. Für Winterberg gelten Sonderregelungen für verkaufsoffene Sonntage. An 40 Sonn- und Feiertagen soll geöffnet werden. Die Liste für 2025.

In der bevorstehenden Sitzung am 10. Oktober 2024 stehen zwei wichtige Themen auf der Tagesordnung des Stadtrates in Winterberg: die Festlegung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage für das Jahr 2025 sowie eine mögliche Erhöhung des Kurbeitrags in den Luftkurorten Altastenberg, Neuastenberg und die Lenneplätze.

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Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in 2025

Die Winterberger Einzelhändler dürfen sich auch 2025 auf zahlreiche verkaufsoffene Sonn- und Feiertage freuen. In seiner Sitzung am 10. Oktober möchte der Stadtrat die Öffnungszeiten für bestimmte Warengruppen festlegen, basierend auf dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz. Bis zu 40 Tage dürfen Geschäfte in den Stadtteilen Altastenberg, Elkeringhausen, Hoheleye, Langewiese, Mollseifen, Neuastenberg, Niedersfeld, Winterberg (Kernstadt) und Züschen ihre Türen öffnen. Von Januar bis Dezember 2025 werden konkrete Termine festgelegt: elf Sonntage ab Januar, acht Sonntage ab April, fünfzehn Sonntage im Sommer sowie drei Sonntage im Dezember, inklusive des zweiten Weihnachtsfeiertags. Die Öffnungszeiten erstrecken sich jeweils von 10.30 Uhr bis 18 Uhr. Verkauft werden dürfen vor allem Waren des täglichen Bedarfs wie frische Früchte, Blumen, Tabakwaren und Produkte zum sofortigen Verzehr.

Unterstützung des lokalen Handels und Tourismus

Durch die verkaufsoffenen Tage sollen sowohl der lokale Handel als auch der Tourismus in der Region gefördert werden. Im Vorfeld der Entscheidung gab es Abstimmungen zwischen dem Stadtmarketingverein und den Vertretern des Einzelhandels, um die optimalen Termine festzulegen, heißt es in der Vorlage an den Stadtrat. Die neue Verordnung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Verstöße, etwa durch das Überschreiten der Öffnungszeiten oder den Verkauf nicht erlaubter Waren, werden mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet.

Investitionen in touristische Infrastruktur

Ein weiteres zentrales Thema der Ratssitzung ist die geplante Erhöhung des Kurbeitrags um 5 Cent pro Übernachtung, die vor allem Gäste der Luftkurorte Altastenberg, Neuastenberg und Lenneplätze betrifft. Der Beitrag soll ab 1. Januar 2025 von derzeit 2,45 Euro auf 2,50 Euro pro Übernachtung steigen. Auch die Sonderabgaben „AstenCent“ und „NeuastenCent“ sollen um 5 Cent erhöht werden, von 0,25 auf 0,30 Euro.

Die zusätzlichen Einnahmen, die durch die Erhöhung generiert werden – rund 7.800 Euro pro Jahr – sollen laut Ratsvorlage direkt in die touristische Infrastruktur fließen. So wurden bereits in den letzten Jahren durch die Sondercents einige Projekte realisiert, darunter das „Haus des Gastes“ in Altastenberg. In Neuastenberg ist zudem die Eröffnung einer neuen Tourist-Information im geplanten Wintersportmuseum in Planung. Die Verkehrsvereine der Region unterstützen die Erhöhung daher.

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Die Stadt Winterberg wird, so heißt es in der Vorlage, nach der möglichen Zustimmung des Stadtrats die betroffenen Gastgeber schriftlich informieren und ihnen die Gründe für die Kurbeitragserhöhung erläutern. Transparenz, so betont die Verwaltung, sei hier der Schlüssel.