Hochsauerland. Die Gerichte verurteilen immer mehr Menschen wegen Unfallflucht. Auch im Hochsauerland nimmt die Zahl dieser Straftaten zu. Es gibt ein Problem.

Die Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2022 insgesamt exakt drei Prozent mehr Personen nach allgemeinem und Jugendstrafrecht wegen „Fahrerflucht” verurteilt als im Jahr zuvor (2021: 5.929) Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gingen die meisten Schuldsprüche wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf das Konto der 21- bis unter 30-Jährigen (20,3 Prozent). Mit zunehmendem Alter sank die Zahl der Verurteilungen wegen Fahrerflucht aber auch wegen anderer Straftaten kontinuierlich.

Wie sehen die Unfallflucht-Zahlen im Hochsauerland aus? Im Jahr 2023 weist die Verkehrsunfallstatistik der Kreispolizeibehörde einen Anstieg der Fallzahlen auf 1.791 (im Vorjahr 1.647) aus. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2023 bei 43,2 Prozent und stieg somit leicht über das Vorjahresniveau.

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Die Zahl der Verkehrsunfälle im Hochsauerlandkreis, bei denen Menschen verletzt wurden und der Verursacher flüchtete (VUP mit Flucht), stieg im Vergleich zum Vorjahr (54) auf nunmehr 65. Von diesen 65 Straftaten konnten 36 Straftaten aufgeklärt werden. Das entspricht einer Aufklärungsquote von 55,38 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Aufklärungsquote im HSK damit minimal um 0,2 Prozentpunkte. Auf Landesebene stieg die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und Flucht um 1,6 Prozent an. Die Aufklärungsquote in NRW beträgt 55,36 Prozent.

Fast alle der 5.896 Personen in NRW, die 2022 nach allgemeinem Strafrecht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurden, erhielten eine Geldstrafe (98,2 Prozent). Lediglich 107 Personen (1,8 Prozent) wurden wegen dieses Straftatbestandes zu Freiheitsstrafen verurteilt, die mehrheitlich zur Bewährung ausgesetzt (93 Personen) wurden.

Neben der Hauptstrafe können Gerichte aber auch eine weitere Strafe, eine sogenannte Nebenstrafe verhängen. Als Nebenstrafe kann ein Fahrverbot mit der Dauer von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden. Knapp ein Drittel (1.834) der im Jahr 2022 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten erhielt zusätzlich zur Hauptstrafe ein Fahrverbot.

Das Statistische Landesamt weist auf Basis der Statistik der Straßenverkehrsunfälle darauf hin, dass es im Jahr 2022 insgesamt 11.851 Beteiligte an Straßenverkehrsunfällen gab, die Verkehrsflucht begangen haben. Nur wenn der Unfallverursacher ermittelt werden kann oder sich selbst bei der Polizei meldet, kann ein Verfahren eingeleitet und im späteren Verlauf ein Urteil gefällt werden. 

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Im Strafgesetzbuch heißt es sinngemäß: Das Gericht kann Milde walten lassen,  „wenn sich der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat“, freiwillig meldet. Das sollte aber nicht als Freibrief missverstanden werden: „Das ist eine Entscheidung, die das Gericht fällen muss. Wir als Polizei ermitteln zunächst und gehen von einem Straftatbestand aus. Auch der Zettel, den man mit seinen Daten hinter den Scheibenwischer des Geschädigten klemmt, reicht nicht aus. Der Zettel könnte zum Beispiel wegfliegen“, sagt HSK-Polizeisprecherin Flavia Rogge.  Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt, sollte die Polizei anrufen und warten, bis sie kommt. Denn selbst wer wegfährt und vorgibt, auf dem Weg zur Wache zu sein, könnte dies nur als Schutzbehauptung vorschieben.

Kein Kavaliersdelikt

Wer Unfallflucht begeht, ist weit entfernt von einem Kavaliersdelikt. Und außerdem: Die Versicherung zahlt zwar zunächst den Schaden des Geschädigten, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 2.500 Euro bzw. unter Umständen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom Verursacher zurück.