Marsberg/Meschede. Das Repowering des Windparks bei Meerhof im HSK ist ein Millionenprojekt. Aber es stockt. Alles über die Streitigkeiten:
Klein, aber oho: Maximal, so schätzt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), 100 Mornellregenpfeifer legen auf ihren rund 4000 Kilometer langen Zügen von den Winterquartieren im Norden Afrikas zu ihren Brutplätzen in den Tundren Nordeuropas in NRW eine Rast ein. Die meisten kartierte das LANUV 2018 im Bereich des Vogelschutzgebietes Hellweg-Börde, in der Kölner Bucht machen einige Station und manche pausieren auch kurz im Sintfeld bei Meerhof. Dort blockiert der kleine Watvogel ein Megawatt-Projekt, nämlich das Repowering der dortigen Windparks. 170 Millionen Euro, so Michael Flocke, einer der Investoren, sollen dort in die erneuerbaren Energien gesteckt werden. Nachdem der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wegen des Rotmilans das Windpark-Projekt Himmelreich mit einer Klage erfolgreich auf Eis gelegt hat, beklagt er auch das für insgesamt rund drei Dutzend neue Windräder benötigte Umspannwerk.
„Vorsorglich“ auch die Zustimmung des Naturschutzbeirates einholen
Um ungeachtet des schwebenden Verfahrens ein Stück die Baugenehmigung rechtlich zu unterfüttern, möchte der Hochsauerlandkreis als Untere Naturschutzbehörde eine formelle Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilen. Dazu wollte er jetzt „vorsorglich“ auch die Zustimmung des Naturschutzbeirates einholen. Daraus wurde allerdings nicht. Der Beirat versagte sein Placet allerdings.
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Dem ging allerdings eine Kontroverse um eine mögliche Befangenheit mehrerer Mitglieder voraus. Der 16-köpfige Beirat setzt sich aus jeweils acht Vertretern aus Naturschutz-Kreisen sowie aus Naturnützer-Kreisen wie Land- und Forstwirtschaft und anderen zusammen. Was hinzukommt: Auf Naturschützer-Seite stellen jeweils zwei Mandate der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie des NABU. Den gegen die beiden Windkraft-Projekte klagenden Verband repräsentieren zwei Vorstandsmitglieder des Vereins für Natur und Vogelschutz im HSK (VNV), darunter als Beiratsvorsitzender Johannes Schröder (Marsberg).
Kein Grund sich für befangen zu erklären
Der kann den Hinweis der Kreisverwaltung auf eine möglich Befangenheit nicht nachvollziehen: Denn schließlich, so Schröder zur WP, habe man als einfaches NABU-Mitglied doch keinerlei unmittelbaren Vor- oder Nachteil von der Entscheidung. Das habe auch ein Fachanwalt in einer Stellungnahme so ausgearbeitet. Und auch der Umstand, dass sich der NABU in seiner Klage auf die Veränderungssperre des Vogelschutzgebietes beruft, dessen Ausweisung der VNV beantragt habe, ist für Schröder kein Grund, sich für befangen zu erklären. Was dies betrifft: Das geplante Umspannwerk liegt lediglich in der vom VNV beantragten, rund 280 Quadratkilometer großen Schutzgebietskulisse, nicht aber, wie die Kreisverwaltung betont, in der letztlich vom LANUV ausgewiesenen 120-Quadratkilometer-Zone.
Interesse der Bürger ist erheblich
Die Kreisverwaltung vertritt die Ansicht, dass eine Befreiung vom Bauverbot „zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses vernünftigerweise geboten“ sei, denn: „Das öffentliche Interesse am Ausbau der Windenergie ist erheblich.“ Das geplante Umspannwerk sei „ein weiteres wichtiges Puzzleteil zur Umsetzung der Energiewende“. Um die Klimaziele zu erreichen, sei „eine Vielzahl weiterer Windenergieanlagen“ erforderlich, für die „auch Standorte in Landschaftsschutzgebieten … nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden“ könnten. Das Umspannwerk nimmt nach Angaben des Investors eine Fläche von etwa 1400 Quadratmetern in Beschlag. Damit nehme es, so der Kreis, „nur einen äußerst geringen Teil“ des insgesamt 1036 Hektar großen Landschaftsschutzgebietes an. Zudem habe der Standort nach fachbehördlicher Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde „keine prägende oder gar herausragende Bedeutung“ für das Landschaftsbild. Wegen der geballten Ansammlung von Windrädern und den Hochspannungsleitungen sei dort ohnehin „tendenziell eher mit einer weiteren Überformung des Raums als mit eine Renaturierung zu rechnen“.
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Übrigens: Den Standort für das Umspannwerk legt nicht der Investor fest, sondern der Netzbetreiber, hier die Westnetz. Denn nicht jeder Mast entlang der 110 kV-Leitung, so Michael Flocke, sei für die Einspeisung des Windstroms geeignet.