Essen. Schnee und Glätte in NRW sorgen für Unsicherheit: Wird die Schule geschlossen und wer entscheidet das? Die wichtigsten Regelungen im Überblick.

  • Wetter in NRW: Wer entscheidet, ob der Unterricht bei Schnee und Glätte ausfällt oder stattfindet?
  • Schutz der Schüler: Warum die Sicherheit der Kinder an erster Stelle steht und wie Schulen ihre Entscheidung treffen.
  • Tipps für Eltern und Schüler: Was bei einem Schulausfall zu beachten ist und wie Sie rechtzeitig informiert werden. Alle wichtigen Details in unserem Artikel.

Schnee und Glätte führen jedes Jahr zu Verkehrschaos in NRW: Busse und Bahnen fallen aus oder fahren nur eingeschränkt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) empfiehlt in solchen Fällen, wenn möglich, ins Homeoffice auszuweichen, um Risiken zu verringern.

Aber wie wird mit Schulschließungen umgegangen? Wer entscheidet, ob die Schulen geschlossen bleiben und Kinder zu Hause bleiben können? Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Schulausfälle bei winterlichem Wetter.

Schnee und Eis in NRW: Ausnahmeregelungen für Schüler

In Nordrhein-Westfalen gilt, wie in allen anderen Bundesländern, grundsätzlich die Schulpflicht für Kinder ab sechs Jahren. Dies wird von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt. Bei extremen Witterungsbedingungen, so das Schulministerium NRW, können jedoch Ausnahmeregelungen zur Schulpflicht greifen.

Glatteis in Ostbayern
Bei starkem Schneefall oder Glatteis kann es auf den Straßen in NRW ziemlich gefährlich werden. Müssen Kinder dann überhaupt zum Unterricht? (Symbolbild) © picture alliance / Armin Weigel/dpa | Armin Weigel

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Zu den Wetterbedingungen, die solche Regelungen rechtfertigen, gehören neben starkem Schneefall und Glatteis auch heftigem Starkregen, schwere Sturmböen, Orkanböen und extreme Gewitter. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst erhält die Bezirksregierung sowie das Schulministerium aktuelle Informationen, ob ein solches Unwetter vorliegt.

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Schnee und Eis in NRW: Wer regelt, ob die Schule in NRW ausfällt?

  • Bei regionalen Unwettern entscheiden die Bezirksregierungen in Absprache mit dem Ministerium, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird.
  • Auch die Schulleitung, in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, hat die Möglichkeit, den Präsenzunterricht abzusagen.
  • Wenn der Schulweg nach einem Unwetter für einzelne Schüler unzumutbar ist, können Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen, wobei die Schule umgehend informiert werden muss. Volljährige Schüler können diese Entscheidung eigenständig treffen.

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Auch bei Unwetter muss die Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, stets sichergestellt sein. Lehrkräfte sind in der Regel nicht vom Dienst befreit und müssen weiterhin arbeiten. Die Bezirksregierung Arnsberg betont, dass Schülerinnen und Schüler im Falle eines Sturms nicht ohne Aufsicht nach Hause geschickt werden dürfen.

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