Essen. Schneefall und Glätte in NRW sorgen für Unsicherheit: Fällt die Schule aus und wer legt das fest? Die wichtigsten Regeln im Überblick.

  • Wetter in NRW: Wer legt fest, ob der Unterricht in NRW bei Schnee und Glatteis ausfällt oder stattfindet?
  • Wichtige Informationen für Familien: Alles, was Sie über Schulausfälle in NRW bei Glätte und Schnee wissen müssen, finden Sie hier im Überblick.
  • Schutz der Schüler: Warum Sicherheit an erster Stelle steht und wie Schulen die Entscheidung treffen.
  • Tipps für Eltern und Schüler: Was bei einem Schulausfall zu beachten ist und wie man die Informationen rechtzeitig erhält. Alle wichtigen Infos lesen Sie in unserem Artikel.

Schnee und Glätte sorgen jedes Jahr für ein Verkehrschaos in NRW: Busse und Bahnen fallen aus oder fahren nur eingeschränkt. In solchen Situationen rät der Deutsche Wetter Dienst (DWD), wenn möglich, auf Homeoffice auszuweichen, um die Risiken zu minimieren. Doch wie sieht es für Schüler aus? Wer entscheidet, ob Schulen geschlossen bleiben und Kinder zu Hause bleiben dürfen? Hier sind die wichtigsten Regeln für Schulausfälle bei Winterwetter.

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In Nordrhein-Westfalen gilt, wie in den anderen Bundesländern, grundsätzlich die Schulpflicht für alle Kinder im schulpflichtigen Alter, das heißt ab sechs Jahren. Dies teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit. Bei „extremer Witterung“ jedoch, so das Schulministerium NRW, kommen Ausnahmeregelungen zur Schulpflicht zur Anwendung.

Zu den Witterungsbedingungen, die dies rechtfertigen, zählen neben starkem Schneefall und Glatteis auch „(extrem) heftiger Starkregen, schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen und schwere bis extreme Gewitter“. Die Bezirksregierung sowie das Schulministerium erhalten in Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst Informationen darüber, ob ein solches Unwetter vorliegt.

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Glatteis
Schnee und Glatteis – das kann für Schülerinnen und Schüler in NRW gefährlich sein. Müssen diese dann überhaupt zum Unterricht? (Symbolbild) © DPA Images | Bernd Weißbrod

Schneefall in NRW: Wer entscheidet, ob die Schule in NRW ausfällt?

  • Bei einem Unwetter, das ganz Nordrhein-Westfalen betrifft, kann das Schulministerium einen landesweiten Ausfall des Präsenzunterrichts anordnen.
  • Wenn das Unwetter nur bestimmte Regionen in NRW betrifft, entscheiden die Bezirksregierungen in Abstimmung mit dem Ministerium, ob der Präsenzunterricht ausgesetzt wird.
  • Die Schulleitung hat ebenfalls die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Schulträger zu entscheiden, den Präsenzunterricht abzusagen.
  • Falls der Schulweg für einzelne Schülerinnen und Schüler nach einem Unwetter unzumutbar ist, „können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken“, so das NRW-Schulministerium. In solchen Fällen ist die Schule umgehend zu benachrichtigen. Schülerinnen und Schüler, die volljährig sind, können diese Entscheidung selbst treffen.

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Eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die trotz Unwetter in die Schule kommen, soll in jedem Fall sichergestellt sein. Lehrkräfte sind in der Regel nicht vom Dienst befreit. „Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im aufkommenden Sturm nach Hause geschickt werden“, betont die Bezirksregierung Arnsberg.

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