Essen. Der Winter ist da: Damit alle sicher unterwegs sind, müssen in NRW die Wege geräumt und gestreut werden –diese Regeln gilt es zu beachten.
- Streupflicht in NRW: Wer ist verantwortlich für sichere und geräumte Gehwege in den Städten?
- Pflichten von Eigentümern, Mietern und Vermietern: Wer muss was tun?
- Pflichten der Gemeinden: Was gehört in die Verantwortung der Stadt oder Gemeinde?
- Streugut: Mit welchem Material darf gestreut werden?
- Wichtige Infos: Hier findest du die wichtigsten Fakten zur Streupflicht in NRW.
Zugeschneite Landschaften und idyllische Winterbilder sind zwar wunderschön, aber wenn Straßen und Gehwege unsicher sind, verliert der weiße Winter schnell seinen Charme.
Damit Autofahrer nicht Gefahr laufen, in Unfälle verwickelt zu werden, und Fußgänger nicht ständig ausrutschen, ist das Streuen und Räumen der Wege in den Städten genau vorgeschrieben. Welche Pflichten Hauseigentümer und Mieter haben, wann die Winterdienste aktiv werden und wie sie für Sicherheit sorgen: Wir haben die wichtigsten Informationen zur Streupflicht in NRW für Sie zusammengestellt.
Öffentliche Straßen und Plätze in NRW: Wer ist hier für das Streuen zuständig?
Laut der Verkehrswacht NRW gehören Fahrbahnen, Fußgängerüberwege, Gehwege in öffentlichen Anlagen, unbebaute städtische Grundstücke, Fahrradwege, Brücken, Treppen und Passagen sowie öffentliche Park- und Taxihalteplätze und Busbuchten des öffentlichen Personennahverkehrs zum Aufgabenbereich der Städte und Gemeinden.
Winter in NRW: Wer muss die restlichen Gehwege streuen?
Die Räumpflicht geht auf die jeweiligen Grundstückseigentümer über, und zwar für die angrenzenden Gehwege. Dies ist in der Satzung festgelegt. Wer also ein eigenes Grundstück in NRW besitzt, ist nicht nur für die Wege auf dem Grundstück verantwortlich, sondern auch für den Fußweg direkt vor seinem Grundstück, um Unfälle oder Ausrutscher zu verhindern.
Streupflicht in NRW: Muss der Gehweg komplett geräumt werden?
„Zwei Passanten müssen problemlos aneinander vorbeilaufen können“, so die Vorgabe der Landesverkehrswacht NRW. Die Stadt Dortmund präzisiert dies: Hier beträgt die Mindestbreite 1,5 Meter. Zudem sollten Rinnsteine, Gullys und Hydranten stets schneefrei gehalten werden. Auf privaten Wegen ist eine Schneeräumung auf einer Breite von mindestens einem halben Meter erforderlich. Lesen Sie auch: Wintereinbruch in NRW? Warnung vor Glätte und Schnee.
Schneeeinbruch in NRW: Welche Verpflichtungen haben Mieter?
Auch Eigentümer können die Streupflicht – ähnlich wie Städte und Kommunen – an ihre Mieter weitergeben. Dies kann entweder durch eine Klausel im Mietvertrag oder durch die Beauftragung eines professionellen Räumdienstes geschehen. Eigentümer sollten jedoch zumindest stichprobenartig überprüfen, ob die Streupflicht tatsächlich erfüllt wird.
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Streupflicht in NRW: Ab wann muss ich den Schnee räumen?
Werktags müssen die Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr passierbar bleiben, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall sind Eigentümer verpflichtet, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Bei Glatteisbildung besteht sogar eine sofortige Streupflicht, erklärt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen.
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Schnee in NRW: Ist Streusalz überall erlaubt?
In den meisten Kommunen ist der Einsatz von Salz laut der Deutschen Presseagentur verboten. In Dortmund darf Salz nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Salz „schadet den Bäumen und darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen gelangen“, erklärt die Landesverkehrswacht NRW. Statt Salz sind Sand, Asche, Splitt oder Granulat erlaubt. Rückstände müssen anschließend entfernt werden.
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Schneeräumpflicht versäumt: So hoch ist das Bußgeld
Die Bußgelder für Verstöße gegen die Streupflicht variieren je nach Bundesland. In Hamburg können bis zu 50.000 Euro fällig werden, in Brandenburg bis zu 2.500 Euro. In NRW hingegen werden solche Verstöße laut der Landesverkehrswacht nicht geahndet. Passanten, die stürzen und sich verletzen, haben jedoch das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – und das kann schnell teuer werden. (mit dpa)
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