München. Egal ob Wände durchbrechen oder Fliesen verlegen - der Mieter ist dazu angehalten sich eine Erlaubnis zu holen. Ebenso müssen Arbeiten zum barrierefreien Ausbau erlaubt werden. Keine Zustimmung braucht der Mieter bei Arbeiten, die sich problemlos rückgängig machen, so der Mietverein München.

Will ein Mieter Wände durchbrechen, Fliesen verlegen oder etwa das Bad umgestalten, braucht er die Erlaubnis des Wohnungsbesitzers. Das gelte für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erläutert Anja Franz vom Mieterverein München.

Nicht unbedingt nötig ist die Zustimmung, wenn die Maßnahmen sich am Ende des Mietverhältnisses problemlos wieder rückgängig machen lassen. Denn der Vermieter hat Anspruch auf die Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand.

Arbeiten zum barrierefreien Ausbau erlauben

Erlauben muss der Vermieter in der Regel auch Arbeiten zum behindertengerechten oder barrierefreien Ausbau, also zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts. (dpa)