München. Will ein Mieter Fliesen verlegen oder Wände durchbrechen, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern. Grundsätzlich müssen Maßnahmen am Ende des Mietverhältnisses problemlos rückgängig gemacht werden können.

Will ein Mieter Wände durchbrechen, Fliesen verlegen oder etwa das Bad umgestalten, braucht er die Erlaubnis des Wohnungsbesitzers. Das gelte für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erläutert Anja Franz vom Mieterverein München. Nicht unbedingt nötig ist die Zustimmung, wenn die Maßnahmen sich am Ende des Mietverhältnisses problemlos wieder rückgängig machen lassen. Denn der Vermieter hat Anspruch auf die Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand.

Erlauben muss der Vermieter in der Regel auch Arbeiten zum behindertengerechten oder barrierefreien Ausbau, also zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts. (dpa)