Hamburg. Auch während des Urlaubs müssen Mieter ihren Pflichten wie das Reinigen des Treppenhauses nachkommen. Werden die Aufgaben während seiner Abwesenheit nicht erledigt, kann schnell eine Vertragsverletzung vorliegen. Daher sollten Mieter vor ihrem Urlaub Nachbarn oder Freunde mit den Aufgaben betreuen.
Mieter müssen auch während ihres Urlaubs ihre Pflichten erfüllen. Wer zum Beispiel das Treppenhaus reinigen muss, hat dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe auch in seiner Abwesenheit erledigt wird. Darauf weist der Mieterverein zu Hamburg hin.
Andernfalls kann eine Vertragsverletzung vorliegen. Am besten sollten Mieter daher vor der Abreise entsprechende Dienste mit Nachbarn tauschen oder jemand anderen mit der Aufgabe betreuen.
Bei Angehörigen Zweitschüssel deponieren
Außerdem sollten bei Freunden, Angehörigen oder Nachbarn ein Zweitschlüssel deponiert werden. Denn dann können bei Notfällen, zum Beispiel einem Wasserrohrbruch, die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Ratsam ist es deshalb, den Vermieter darüber zu informieren, wo der Zweitschlüssel deponiert wurde. Wichtig zu wissen: Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. (dpa)