Oldenburg. Unkraut stört besonders auf Gehwegen und Zufahrten. Doch wer Unkraut vernichten möchte, darf nicht zu Pflanzenschutzmitteln greifen. Auch dann nicht, wenn sie im Handel frei verkäuflich sind. Der Einsatz von solchen Mitteln ist verboten und kann mit extrem hohen Geldbußen geahndet werden.
Wer auf Gehwegen, Bürgersteigen und Zufahrten Unkraut vernichten möchte, darf nicht zu Pflanzenschutzmitteln greifen. Ihr Einsatz ist hier laut dem Pflanzenschutzgesetz verboten. Das gilt selbst, wenn die Mittel im Handel frei verkäuflich sind oder die Produkte als biologisch abbaubar gelten. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Herbizide dürfen nur auf Flächen verwendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, erläutert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg.
Regen kann die Herbizide von den gepflasterten oder geteerten Flächen abwaschen. Sie gelangen so in das Grundwasser sowie in Seen oder Flüsse. Auch die Verwendung von Salz oder Essig sei auf Hof und Gehweg nicht zulässig.
Mit Hilfe von Gasbrennstäben vernichten
Hausbesitzern und Hobbygärtnern rät die Landwirtschaftskammer, häufig mit dem Besen über das Unkraut an den Rändern von Gehwegen und Bürgersteigen sowie in den Ritzen des Hofpflasters zu fegen. Das beschädigt die Pflanzen. Wer sie nicht mühsam auszupfen will, kann sie zum Beispiel mit Hilfe von Gasbrennstäben aus dem Baumarkt vernichten. (dpa)