Berlin. Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, seine Wohnung unterzuvermieten. Doch zunächst sollte immer erst die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Denn: Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Kündigung. Was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Mieter haben das Recht, ihre Wohnung unterzuvermieten. Allerdings brauchen sie dafür die Zustimmung ihres Vermieters. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Kündigung.

Einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters gibt es zwar nicht. Allerdings kann der Vermieter seine Erlaubnis bei berechtigtem Interesse des Mieters auch nicht verweigern. Solche Gründe können zum Beispiel die Verkleinerung der Familie oder ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt sein. Verschlechtert sich die finanzielle Lage eines Mieters, so dass er die Miete alleine nicht mehr bezahlen könnte, muss der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung sogar zwingend erteilen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München hervor (Az.: 422 C 13968/13).

Verweigern kann der Vermieter die Erlaubnis, wenn beispielsweise zu befürchten ist, dass der Untermieter den Hausfrieden stört oder die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird. Gegebenenfalls kann der Vermieter die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter einer höheren Miete zustimmt, es sei denn in dem Mietvertrag ist eine Untervermietung bereits erlaubt. (dpa)