Berlin. Vermieter müssen ihren Mietern bei der Wohnungsübergabe sämtliche Wohnungsschlüssel aushändigen. Das heißt auch, dass sie nicht heimlich einen Zweitschlüssel behalten dürfen. Eine Ausnahme wäre, wenn der Mieter den Wunsch äußert, dass der Vermieter den Schlüssel behält, so der Eigentümerverband.
Vermieter dürfen nicht heimlich einen Zweitschlüssel zur Wohnung ihrer Mieter behalten. Sie müssen den Mietern vielmehr bei der Wohnungsübergabe sämtliche Schlüssel zur Wohnung überlassen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter darf nur dann einen Schlüssel für die Wohnung behalten, wenn der Mieter das wünscht. Zutritt zur Wohnung darf sich der Vermieter dann allerdings nicht einfach verschaffen. Hierfür muss er sich die Einwilligung des Mieters einholen.
Schlüssel an Dritte geben
Die Anzahl der Schlüssel, die der Mieter erhält, wird im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll festgehalten. Sollte der Mieter weitere Schlüssel benötigen, kann er diese erstellen lassen. Darüber muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Der Mieter ist auch berechtigt, Schlüssel an Dritte zu geben. Insbesondere bei längerer Abwesenheit sollte einer Vertrauensperson ein Wohnungsschlüssel gegeben werden, damit diese in der Wohnung nach dem Rechten schauen kann. (dpa)