Essen. Der Interessenverband Mieterschutz weist darauf hin, dass zu große Eile bei der Inspektion einer neuen Wohnung den Mieter auch noch Jahre später teuer zu stehen kommen kann. Bei der Wohnungsübergabe sollten Mängel und Schäden daher genau protokolliert werden.

Die Vorfreude auf die neue Wohnung ist groß und die Vorbereitungen für den Umzug stressig. Zwischen der Reservierung des Lkws, dem Einpacken der Kisten und der Einrichtung des Nachsendeantrags wird die lästige Übergabe des neuen Domizils zur lästigen Pflicht. Zu große Eile bei der Inspektion der Wohnung kann den Mieter aber auch Jahre später noch teuer zu stehen kommen. Darauf weist der Interessenverband Mieterschutz (IVM) hin.

Dem Übergabe-Protokoll, das häufig für die Dokumentation des Zustands bei Ein- und Auszug angefertigt wird, kommt im Zweifelsfall eine erhebliche rechtliche Beweiskraft zu. Man sollte bei der Unterschrift also unbedingt Vorsicht walten lassen. "Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass weder für den Vermieter noch den Mieter eine Verpflichtung besteht, ein Protokoll zu verfassen oder zu unterschreiben", sagt Jörn-Peter Jürgens vom IV Mieterschutz. "Sollte sich jedoch im Mietvertrag ein Hinweis auf ein zu erstellendes Protokoll bei Einzug befinden, kann der Mieter darauf bestehen."

Vor Mietbeginn den Zustand der Wohnung gründlich prüfen

Grundsätzlich sei es ratsam, vor Mietbeginn den Zustand der Wohnung gründlich zu überprüfen und eventuelle Mängel und Schäden in einem Protokoll auch schriftlich festzuhalten und sich bestätigen zu lassen. Sonst kann es später ein böses Erwachen geben – wenn nämlich der Mieter beim Auszug verpflichtet ist zu beweisen, dass beispielsweise der kleine Riss im Waschbecken schon vor Mietbeginn vorlag und nicht von ihm verursacht wurde.

Wichtig ist auch das Protokoll beim Auszug: Denn steht darin, dass die Wohnung ordnungsgemäß und in vertragsgemäßem Zustand übergeben wurde, kann der Vermieter später in der Regel keine Ansprüche mehr geltend machen.