Karlsruhe. Der Vermieter darf sich auch bei einer Mietminderung durch den Mieter nicht am Kautionskonto bedienen, solange das Mietverhältnis besteht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden. Das Kautionskonto bietet dem Vermieter nur Sicherheiten nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Konkret ging es um den Fall einer Frau aus Bonn, deren Vermieter ihr Kautionskonto benutzt hatte, um fehlende Miete auszugleichen. Anschließend hatte der Vermieter die Frau aufgefordert, den fehlenden Betrag auf dem Konto wieder einzuzahlen, während diese noch in der Wohnung lebte.

Der Vermieter hatte sich im Mietvertrag durch eine Zusatzklausel das Recht sichern wollen, auch während des bestehenden Mietverhältnisses ausstehende Forderungen aus dem Kautionskonto zu entnehmen. Dieses Vorgehen ist laut des BGH-Urteils jedoch trotz der zusätzlichen Klausel nicht rechtmäßig.

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Das Kautionskonto sei demnach nur dazu gedacht, dem Vermieter eine Sicherheit für eventuelle Ansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses zu bieten.

Der Vermieter ist verpflichtet, das Kautionskonto von seinem privaten Vermögen zu trennen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Mieter seine Kaution unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Vermieters zurückerhalten kann. (sw)