Berlin. Vermieter dürfen mit Einverständnis des Mieters die Mietkaution statt auf einem Zinskonto auch in einen Fonds investieren. Verliert dieser jedoch an Wert, muss der Mieter den Betrag bis zur vertraglich vereinbarten Höhe wieder auffüllen, urteilte das Amtsgericht Berlin-Tempelhof.

Eine Mietkaution sollte immer sicher angelegt werden. Denn bei einem Wertverlust hat der Vermieter Anspruch auf eine Nachzahlung, entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (17 C 96/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 8/2014) berichtet. Maßgeblich ist die im Mietvertrag genannte Höhe der Kaution.

In dem verhandelten Fall sollte ein Mieter eine Kaution von drei Nettomieten in Höhe von rund 2730 Euro leisten. Das Geld war aber nicht auf einem Zinskonto angelegt, sondern in Anteile eines offenen Immobilienfonds investiert worden. Der Mieter war damit einverstanden. Der Fonds wurde wegen finanzieller Schwierigkeiten geschlossen und das Guthaben sank auf etwa 713 Euro. Der Vermieter verlangte daher, die Kaution wieder aufzufüllen.

Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Wenn die Sicherheit ohne Verschulden des Vermieters an Wert verliert, müsse der Mieter diese wieder bis zur vertraglich vereinbarten Höhe auffüllen. Darauf habe der Vermieter Anspruch. Das Risiko des Wertverlustes der Anteilsscheine habe allein der Mieter zu tragen. (dpa)