Berlin. Wenn es in der Wohnung oder im Haus brennt, kann ein Rauchmelder Leben retten. Deswegen führen immer mehr Bundesländer führen eine Rauchmleder-Pflicht ein. In Neubauten sollten sie bereits direkt installiert werden. Für Altbauten müssen bei der Nachrüstung Fristen eingehalten werden.

Immer mehr Bundesländern führen eine Rauchmelder-Pflicht ein. In Neubauten oder nach Umbauten müssen diese in der Regel bereits direkt installiert werden. Für Altbauten gibt es Regelungen, die Rauchmelder bis zu einer bestimmten Frist nachzurüsten, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).

In Baden-Württemberg und Hessen muss das bis zum 31. Dezember 2014 geschehen. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist diese Frist laut VPB bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es aktuell in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten. (dpa)