Recklinghausen. Der Einbau von Rauchmeldern muss in der Regel durch den Vermieter vorgenommen werden. In 13 Bundesländern sind Rauchmelder mittlerweile zur Pflicht geworden. Eine regelmäßige Wartung ist dabei wichtig. Was Mieter und Vermieter noch beachten müssen und wer im Fall eines Fehlalarms zahlen muss.
In Mietwohnungen muss sich in der Regel der Vermieter um den Einbau von Rauchmeldern kümmern. Darauf weist der Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, dort ist es Aufgabe der Mieter. In 13 von 16 Bundesländern sind Rauchmelder den Angaben zufolge Pflicht. Lediglich in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es keine Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren.
Die Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Das übernimmt in der Regel der Vermieter. Die Kosten dafür darf er allerdings auf die einzelnen Mieter umlegen.
Folgeschäden bei Fehlalarm
Bei einem Fehlalarm müssen Mieter nicht in jedem Fall für Folgeschäden aufkommen. Das entschied das Amtsgericht Hannover. In dem verhandelten Fall hatten Nachbarn die Feuerwehr verständigt, weil ein Rauchmelder Alarm schlug. Die Feuerwehr brach die Wohnungstür auf und stellte fest, dass kein Feuer ausgebrochen war. Der Vermieter wollte anschließend die Kosten für die beschädigte Tür von den Mietern zurück. Ohne Erfolg, denn nach Ansicht der Richter liegt hier keine Pflichtverletzung vor (Az.: 537 C 17077/05). (dpa/tmn)