Köln. Rauchmelder sollten mindestens einen halben Meter von der Wand und in der Raummitte angebracht werden. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wichtig seien außerdem das CE-Zeichen und die Angabe “EN 14604“. Zurzeit besteht in 11 Bundesländern eine Rauchmelder-Pflicht.
Rauchmelder gehören an die Zimmerdecke. Sie sollten mindestens einen halben Meter von der Wand entfernt hängen, am besten aber in der Raummitte. Darauf weist der TÜV Rheinland in Köln hin. An Dachschrägen montiere man Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes. Die kleinen Geräte sollten allerdings nicht in der Nähe von Zugluft sowie an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. Denn dort zieht Rauch ab.
In Bundesländern, in denen Rauchmelder vorgeschrieben sind, muss in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Gerät installiert sein. Auf den Modellen sollte das CE-Zeichen mit Prüfnummer sowie die Angabe "EN 14604" stehen.
Rauchmelder-Pflicht gilt in NRW ab April 2013
Derzeit sind in Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen sowie seit Januar dieses Jahres auch in Bayern Rauchmelder Pflicht. Im April 2013 soll Nordrhein-Westfalen hinzukommen. Teils bestehen in den Ländern aber Übergangsfristen zur Nachrüstung. (dpa/tmn)