Berlin. Schließen Mieter ihre Fenster nicht, wenn sie für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause sind, dann müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Vor allem, wenn es zu einem Schaden kommt. In einem aktuellen Fall bekam eine Vermieterin Recht: Ihre Mieterin ließ die Fenster offen, während sie verreiste.
Bei längerer Abwesenheit sollten Mieter die Fenster ihrer Wohnung besser schließen. Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Das gilt zumindest dann, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden kommt, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 268/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
In dem verhandelten Fall war eine Mieterin längere Zeit nach Pakistan gereist. Sie hatte allerdings vor ihrer Abreise die Fenster in Küche und Bad geöffnet, um für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Einen Zweitschlüssel hatte sie nicht hinterlassen. Während ihrer Abwesenheit kam es zu einem Wasserschaden. Die Vermieterin kündigte der Frau daraufhin fristlos.
Pflichten erheblich verletzt
Zu Recht, wie das Landgericht befand. Die Frau habe ihre Pflichten erheblich verletzt. Sie habe gerade in Räumen mit Wasserleitungen die Fenster offenstehenlassen. Das sei ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Wohnung und das gesamte Gebäude gewesen. Die Vermieterin müsse das nicht hinnehmen. (dpa)