Bonn. . Wer seine Hecken maßgeblich stutzen will hat dafür nur noch bis Ende Februar Zeit. Danach gilt für Hecken und Gebüsche: Nur noch Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Erst im September ist danach umfangreiches Stutzen wieder erlaubt.
Nur noch bis Ende Februar dürfen Gartenbesitzer Pflanzen stark beschneiden und roden. Denn für Gebüsche, Hecken und Schilfe gilt vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz soll das Verbot die Lebens- und Brutstätten von Pflanzen und Tieren schützen.
Erlaut sind aber den Sommer über Form- und Pflegeschnitte an Hecken, bei denen nur der Zuwachs gestutzt wird. Verboten sei dagegen, Pflanzen bis auf den Stock zurückzuschneiden. Gleiches gilt für den Einsatz von chemischen Vernichtungsmitteln und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen und Straßenbepflanzungen. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro drohen. (dpa)