Berlin. . Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dient gemeinsam mit dem Mietvertrag als Nachweis dafür, dass die Miete seitens des Mieters immer pünktlich bezahlt wurde. Allerdings sind Vermieter laut Urteil des Bundesgerichtshofs nicht verpflichtet, diese Bescheinigung auch auszustellen.
Vermieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Mietern eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: VIII ZR 238/08), wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt. Sollte der Wohnungsanbieter dennoch eine solche Bescheinigung verlangen, können Mieter sich auch mit Kontoauszügen oder vom aktuellen Vermieter ausgestellten Zahlungsquittungen behelfen. Denn zusammen mit dem Mietvertrag kann man anhand dieser Dokumente belegen, dass die geschuldete Miete pünktlich beglichen wurde.
Einige Vermieter stellen aber auch auf Anfrage eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus. Zumeist erfolgt das allerdings nicht umgehend, weil der Vermieter zuvor seine Unterlagen sorgfältig prüfen muss. Denn wenn er bei der Ausstellung übersehen sollte, dass Beträge noch offen sind, läuft er Gefahr, dass die Bescheinigung als ein Verzicht auf die noch offenen Mieten gewertet wird. (dpa)