Berlin. Wenn Mieter eine ausreichend große Wohnung haben dürfen sie ihre Kinder ohne Erlaubnis des Vermieters aufnehmen, auch wenn sie über 18 Jahre alt sind. So entschied das Landgericht Potsdam, nachdem eine Vermieterin ihrer 72-jährigen Mieterin gekündigt hatte.

Eine Vermieterin hatte ihrer 72-jährigen Mieterin gekündigt und die Räumung ihrer Drei-Zimmer-Wohnung verlangt. Die Vermieterin argumentierte, die Aufnahme der Tochter hätte nur mit ihrer Erlaubnis stattfinden dürfen.

Das Landgericht Potsdam entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes anders (Az.: 4S 96/12). Die Aufnahme der eigenen Tochter sei durch die familiäre Bindung privilegiert und stehe grundsätzlich nicht unter Erlaubnisvorbehalt. Es macht keinen Unterschied, ob die Tochter volljährig ist oder nicht, denn Kinder und Ehepartner dürfen Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters nachziehen lassen. Das gilt auch, wenn die Tochter zuvor bereits einen eigenen Hausstand geführt hat. (dpa)