Berlin. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor dem heranziehenden Orkantief “Xaver“. Dessen Wind, Regen und Schnee können in ganz Deutschland Schäden an Häusern verursachen. Im Schadensfalle sollten Hausbesitzer zunächst Ruhe bewahren und die Schäden genau dokumentieren. Sonst zahlt die Versicherung nicht.
Das "Orkantief" Xaver ist im Anmarsch: Nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wird es voraussichtlich in Schleswig-Holstein am stärksten wüten. Am Donnerstag sei an der Nordseeküste mit Böen der Stärke 12 zu rechnen und im Binnenland mit Stärke 11. In der Nacht zum Freitag werde es so weitergehen. Die lange Dauer über eineinhalb Tage sei das Besondere an dem Tief, das von Island über Skandinavien kommt. An der Nordsee sind extrem starke Böen von mehr als 140 Kilometern in der Stunde möglich.
Doch wo dann zum Beispiel Dachpfannen oder Fensterscheiben zerbrochen sind, sollten Betroffene nicht gleich aufräumen und die Schäden reparieren. Denn die Versicherung braucht Fotos und Protokolle der Schäden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Beschädigte Gegenstände sollten zum Nachweis des Schadens aufbewahrt werden. Ist das nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Unter Umständen ist es sogar ratsam, Zeugenaussagen festzuhalten.
Bei abgedeckten Dächern müssen Bewohner sofort reagieren
Sofort reagieren müssen Bewohner aber, wenn es zum Beispiel durch das abgedeckte Dach hineinregnet. Denn sie sind dafür verantwortlich, dass die Schäden nicht noch größer werden, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Beschädigt eindringendes Wasser den Innenausbau und die Dämmung, kann die Reparatur aufwendiger werden und die Kosten höher. Die Versicherungen sprechen in diesem Fall von einer Schadenminderungspflicht.
Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Laut DWD soll "Xaver" ortsweise mit Böen der Stärke zehn bis zwölf übers Land ziehen. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden - beispielsweise das Parkett - beschädigt werden.
Vollgelaufene Keller sind oft nicht versichert
Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung bezahlt Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht. Daher sind vollgelaufene Keller laut dem Bund der Versicherten (BdV) in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.
Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht. (dpa)