Henstedt-Ulzburg. Schäden, die durch einen Sturm hervorgerufen wurden, sollten Hausbesitzer der Versicherung melden. Ab Windstärke acht greife die Hausrat und Gebäudeversicherung: Bei Schäden an den Fenstern greift die Gebäudeversicherung. Für Schäden an der Satellitenschüssel kommt die Hausratversicherung auf.

Hausbesitzer dokumentieren Sturmschäden am besten mit Fotos. Außerdem sollten sie nach einem Schaden sofort die Versicherung informieren. Das rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg. Ab Windstärke acht greife bei Sturmschäden die Hausrat und Gebäudeversicherung.

Versicherte haben eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Ist etwa das Dach beschädigt, müssen sie gelagerte Gegenstände auf dem Dachboden mit Folie abdecken, erklärt Boss. Die Mitwirkungspflicht habe aber Grenzen. So sei niemand gezwungen, sich selbst bei einem Sturm in Lebensgefahr zu begeben.

Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf

Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden an einer Immobilie auf - dazu gehören auch durch Sturm beschädigte Fenster oder Türen. Die Versicherung sei keine Pflicht, werde aber bei der Finanzierung von den Banken in der Regel vorgeschrieben.

Schäden an Dingen wie der Satellitenschüssel oder der Markise sind durch eine Hausrat-Versicherung abgesichert. Hierbei sei es besonders wichtig, Schäden nicht nur zu dokumentieren, sondern die beschädigten Gegenstände aufzubewahren und nicht sofort eigenmächtig zu reparieren. "Die Versicherung braucht diese Gegenstände, um die Schäden prüfen zu können", betont Boss. (dpa)