Berlin. Der Verband Privater Bauherren rät, dass Bauverträge gründlich geprüft werden sollen, ehe man seine Unterschrift auf das Dokument setzt. “Schlechtwetter“-Klausel wird gerne als Entschuldigung für Bauverzögerung genutzt. Ratsam wäre ein fester Fertigstellungstermin ohne Verlängerungsmöglichkeiten.

Wer im Bauvertrag die Formulierung „amtlich anerkannte Schlechtwettertage“ findet, sollte sich die Unterschrift nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) gut überlegen. Denn erstens gibt es diesen Begriff offiziell gar nicht mehr. Zweitens wird „Schlechtwetter“ auch gerne als Entschuldigung genutzt, wenn der anvisierte Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann.

Der VPB empfiehlt daher Bauherren, auf einen Vertrag ohne einen solchen Passus zu bestehen. Ratsam ist ein fester Fertigstellungstermin ohne Verlängerungsmöglichkeiten. Der Bauunternehmer muss dann die Bauzeit entsprechend vorsichtig kalkulieren. Aber letztlich ist ein späterer verlässlicher Termin besser als einer, der ein früheres Datum vorgibt, das aber dann – beispielsweise mit Hinweis auf „Schlechtwetter“– nicht eingehalten wird.