Berlin. . Wie der Verband privater Bauherrn (VPB) mitteilt ist die Formulierung “amtlich anerkannte Schlechtwettertage“ irreführend. Denn tatsächlich gibt es nur für sehr wenige Arbeiten am Bau ungünstige Wetterbedingungen. Im Zweifelsfall kann das nur ein unabhängiger Sachverständiger beurteilen.
In vielen Bauverträgen taucht die Formulierung "amtlich anerkannte Schlechtwettertage" auf. Doch der Begriff ist irreführend, teilt der Verband privater Bauherren (VPB) mit. Laut dem VPB wird das Argument schlechtes Wetter gern von Baufirmen als Entschuldigung für Bauverzögerungen genutzt.
Dabei gibt es nur für wenige Arbeiten am Bau wirklich ungünstiges Wetter. Manche Materialien dürften nicht bei kalten Temperaturen verarbeitet werden, andere nicht bei großer Hitze. Geschieht dies doch, können Baumängel die Folge sein. Beurteilen kann dies aber nur ein unabhängiger Sachverständiger, ihn sollte der Bauherr im Zweifelsfall hinzuziehen, rät der Verband.
Damit der Bauherr nicht von vielen Verzögerungen überrascht wird, sollte im Bauvertrag ein fester Fertigstellungstermin ohne Verlängerungsmöglichkeiten stehen. Der Bauunternehmer muss dann die Bauzeit entsprechend vorsichtig kalkulieren. Ein späterer fest zugesagter Termin kann dabei günstiger sein als ein früher mit vielen Ausnahmen, betont der Bauherrenverband. (dpa/tmn)