Essen. Zahlungsplan und Sachverständige können verhindern, dass Häuslebauer am Ende bei ihren Projekten draufzahlen müssen.

Wer bei der Suche nach einer Baufirma ausschließlich auf den Preis achtet, bezahlt schnell drauf – und das oft auch in bitterer Münze. Denn Zahlungsschwierigkeiten oder sogar die Pleite des beauftragten Unternehmens können durchaus auch den privaten Bauherrn in den Ruin ziehen, der im schlimmsten Fall auf einer Baustelle und einem Haufen Schulden sitzen bleibt. Doch das Schlimmste kann in aller Regel verhindern, wer etwas Vorsicht walten lässt – nicht nur bei der Auswahl der Firma, sondern insbesondere auch bei der Aufstellung des Zahlungsplans. „Er ist neben der Bau- und Leistungsbeschreibung das Wichtigste beim Bauvertrag“, betont Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Abschläge bezahlen

Der Zahlungsplan regelt, welcher Abschlagsbetrag wann und für welche Leistung bezahlt werden muss. Nach Erfahrung des VPB-Fachmanns setzen fast alle Firmen diese Abschlagszahlungen zu hoch an. Es ist etwa keine Seltenheit, dass zum Zeitpunkt, an dem der Innenputz ansteht, bereits 80 Prozent der Gesamtsumme bezahlt sind. „Praktisch stehen dann aber noch Arbeiten in Höhe von rund 30 bis 35 Prozent der Bausumme aus“, sagt Penningh. Wenn der Bauherr die zu hohen Summen tatsächlich bezahlt und die Firma wird insolvent, dann bleibt er nicht nur auf einer unfertigen Bauruine sitzen, sondern verliert fast immer auch noch das bereits vorausbezahlte Geld.

Mängelfreie Erledigung

Damit das nicht passiert, ist es nicht nur wichtig, bereits im Bauvertrag einen realistischen Zahlungsplan zu formulieren, sondern auch die Zahlungen wirklich erst dann zu überweisen, wenn der entsprechende Bautenstand erreicht ist – also wenn das, was bezahlt werden soll, auch wirklich mängelfrei erledigt ist. Bei der Festlegung eines vernünftigen Plans wie bei der Kontrolle kann ein unabhängiger Sachverständiger gute Hilfe leisten. Selbst wenn nur kleinere Mängel vorhanden sind, kann von der Rate immerhin regelmäßig das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden – und das so lange, bis die Mängel (die ohne Sachverständigen oftmals auch unentdeckt bleiben) beseitigt sind.

„Viele Bauherren beherzigen diese Ratschläge leider nicht und haben zum Teil schon 97 Prozent der Gesamtsumme überwiesen, wenn erst der Estrich im Haus gegossen wird“, so der Experte. Dann würde aber noch Wesentliches fehlen, etwa Bodenbeläge, Fliesen und Innentüren, Treppe und Haustür, Heizung, Sanitäranlagen oder Fassadenputz. Allein für die Fertigstellung der genannten Gewerke werden zu diesem Zeitpunkt noch rund 20 Prozent der Bausumme veranschlagt.

„Jeder Laie kann sich vorstellen, was passiert, wenn die Firma jetzt in die Pleite geht. Der Bauherr verliert nicht nur sein Geld, sondern er muss meist außerdem noch eine neue Firma finden, die bereit ist, die Bauarbeiten fertigzustellen, da die Qualität der schon erbrachten Bauleistungen – zum Teil nach längerem Baustillstand – nicht sicher beurteilt werden kann“, warnt Penningh. Da die angefragten Firmen befürchten müssen, am Ende für die unzureichende Vorleistung haftbar gemacht zu werden, scheuen viele einen solchen Auftrag und lassen sich ihre Sorgen meist teuer bezahlen.