Dessau-Roßlau. Im Herbst verteilt sich das Laub der Bäume auf Straßen, Gehwegen und in den heimischen Gärten. In vielen Städten und Gemeinden können Gartenbesitzer das Laub bei der Grünabfallsammlung abgeben. Die Entsorgung im Wald ist illegal und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das momentan in Massen fallende Laub können Gartenbesitzer in vielen Städten und Gemeinden bei einer Grünabfallsammlung abgeben. Der Vorteil ist: Die dortigen Kompostanlagen töten Schädlinge, Bakterien, Viren und andere Mikroorganismen ab, die im Laub stecken. Das erklärte Tim Hermann vom Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau dem dpa-Themendienst. Verbraucher müssen sich aber vorher erkundigen, ob die Kompostanlagen das Laub kostenlos annehmen.
Grundsätzlich gehört Laubabfall in die Biotonne. Weil die aber im Herbst schnell voll ist, können Hobbygärtner das Laub auf einem eigenen Kompost zwischenlagern und nach und nach im Biomüll entsorgen. Manche Städte und Gemeinden haben aber weder Biotonne noch Grünabfallsammlung. Dort sei die Entsorgung im Restmüll erlaubt, sagte der Experte.
Illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit
Wer Laub und andere Gartenabfälle im Wald ablädt, handelt dagegen rechtswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. "Illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit", erläuterte Hermann. Landet das Laub aus dem Garten im Wald, droht eine Überdüngung, weil die Bäume dort ebenfalls ihre Blätter verlieren. Außerdem unterscheiden sich die Arten in Wald und Garten meist, so dass sich in diesem Fall im Wald die Gartenschädlinge ausbreiten könnten. Sie haben dann die Möglichkeit, sich ungehindert weiterzuverbreiten.
Zu welchem Baum gehört das Blatt?
Laub sollte nicht nur aus ästhetischen Gründen eingesammelt werden, sondern auch aus praktischen: Bleibt nasses Laub zu lange auf dem Rasen liegen, kann dieser Schaden nehmen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin: Das Gras stirbt dadurch schnell ab und wird fleckig.