Berlin. Laub muss aus den Regenrinnen entfernt werden. Während die Kontrolle im Sommer dem Mieter obliegt, ist im Herbst der Vermieter dafür zuständig. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, muss er selbst für Schäden haften, die durch eine verstopfte Rinne entstanden sind.
Vermieter sind im Herbst verpflichtet, Regenrinnen und die zugehörigen Rohre häufiger auf Laub zu kontrollieren. Das gilt aber nicht das ganze Jahr über - im Sommer etwa ist das in der Regel Sache des Mieters.
Nur wenn durch die Jahreszeit oder durch hohe Bäume in der Nähe mit viel Laub zu rechnen sei, muss der Vermieter regelmäßig die Dachrinnen prüfen, damit sie nicht verstopfen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 24 U 256/11), wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt.
Vertragliche Nebenpflicht des Mieters
In dem Fall wurden Dachrinnen und Fallrohre einer Lagerhalle, die sich in der Nähe eines Laubwaldes befindet, in einem mehrwöchigen Turnus kontrolliert. Nach einem Unwetter im Sommer entstand aufgrund einer Verstopfung der Dachrinne durch Laub ein Wasserschaden am Gebäude.
Der Mieter weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Damit kam er vor Gericht aber nicht durch. Die Richter entschieden, dass die Dachkontrolle im Sommer eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters sei, die sich aus dem Mietvertrag ergäbe. Der Vermieter dagegen habe seine Kontrollpflichten nicht verletzt. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Dachrinnen im Sommer besonders gründlich zu kontrollieren. (dpa)