München. Der Mieterverein München weist darauf hin, dass kein neuer Mietvertrag unterschrieben werden muss, wenn der Eigentümer wechselt. Eigentümerwechsel ist kein Grund für die Kündigung. Mieter sollten sich aber einen Auszug aus dem Grundbuch zeigen lassen.
Mieter müssen keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, wenn der Eigentümer wechselt. Denn der neue Vermieter tritt in die Rechtsposition des alten ein. Darauf weist der Mieterverein München hin. Es gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht. Ein Grund für eine Kündigung ist ein Eigentümerwechsel deshalb nicht.
Der neue Vermieter kann fordern, dass die Miete auf sein Konto gezahlt wird. Betroffene Mieter sollten sich in diesem Fall einen Auszug aus dem Grundbuch zeigen lassen, damit sie sicher sein können, dass es sich tatsächlich um den neuen Eigentümer handelt. Wenn der bisherige Eigentümer den Mieter über den Kauf informiert und ihn auffordert, an den Käufer zu zahlen, kann der Mieter beruhigt zahlen. (dpa/tmn)