Berlin. Wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland darauf hinweist, können sich scheidende Ehepartner selbst bestimmen, wer weiterhin in der Wohnung lebt - unabhängig davon was im Mietvertrag steht. Können sich die Parteien nicht einigen, entscheidet das Gericht.
Gehen Paare auseinander, zieht dies meist auch eine räumliche Trennung nach sich. Dann stellt sich meist auch die Frage: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Nicht immer kommt es darauf an, wer im Mietvertrag steht.
Lassen sich verheiratete Mieter scheiden, können sie selbst bestimmen, wer weiter in der Wohnung lebt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der in der Wohnung verbleibende Ehepartner tritt dann als alleiniger Mieter in den bestehenden Mietvertrag ein. Dies gilt auch dann, wenn zuvor nur der andere Ehepartner Mieter war.
Gericht entscheidet, wer ausziehen muss
Sollten sich die Ehegatten über den Verbleib in der gemeinsamen Wohnung nicht einigen können, entscheidet das Gericht, wer ausziehen muss. Der Vermieter muss die Entscheidung der Ehepartner oder des Gerichts akzeptieren. Sie ist für ihn bindend sobald er hierüber von den Mietern informiert wird oder die Entscheidung des Gerichtes rechtskräftig geworden ist.
Dem Vermieter steht nach Angaben von Haus & Grund allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu: Er kann dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten innerhalb eines Monats kündigen, wenn gewichtige Gründe gegen ihn als Mieter sprechen. Sollte der Vermieter diese Frist verstreichen lassen, ist eine Kündigung nur noch aus den üblichen Gründen wie Eigenbedarf oder einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters möglich. (dpa)