Bremen. Mieter, die wiederholt für Lärm im Haus sorgen und damit den Hausfrieden stören, sollten sich neben einer Kündigung auch auf Schadenersatzforderungen des Vermieters gefasst machen. Denn haben andere Hausbewohner die Miete gemindert, können diese Ausfälle vom Störenfried nachgefordert werden.

Andauernder Lärm sorgt immer wieder für Ärger. Notorischen Ruhestörern droht im schlimmsten Fall nicht nur eine Abmahnung und in der Folge die Kündigung, sondern auch Schadenersatzforderungen durch den Vermieter – wenn andere Mieter wegen der anhaltenden Belästigung die Miete mindern.

Ein alleinstehender Bewohner hatte ein gesamtes Mietshaus tyrannisiert – mit extrem lauter Musik tagsüber wie nachts, mit Wucht zugeschlagenen Türen, Klopfen an Heizungsrohre, Umwerfen von Möbeln, Geschrei und Randale. Wer dem Mann im Treppenhaus begegnete, wurde Opfer von Beleidigungen bis hin zu aggressiven Beschimpfungen. Besonders hart traf es die Nachbarn, die sich wagten, ihn um Rücksichtnahme zu bitten.

Belästigungen beeinflussen Wohnwert

Irgendwann war das Maß für die geplagten Nachbarn voll. Eine Partei zog aus, drei weitere kürzten nach zwei Jahren Lärmbelästigung die Miete um 20 Prozent – zu Recht, wie das Gericht befand. Nun hatte auch die Vermieterin genug und kündigte dem Mann wegen permanenter Störung des Hausfriedens. In der Zwischenzeit waren Kürzungen in Höhe von rund 1100 Euro angefallen. Diese Summe forderte die Vermieterin vom Störenfried zurück. Schließlich treffe den auch die Schuld für den Schaden.

Dieser Argumentation folgte auch der Amtsrichter und verdonnerte den Ex-Mieter dazu, die volle Summe zu erstatten. Die von ihm ausgehenden Belästigungen hätten sich auf den Wohnwert für die weiteren Mieter ausgewirkt. Dabei sei es egal, ob es zwischen den Ruhestörungen auch Pausen gegeben habe.

  • Amtsgericht Bremen, Aktenzeichen 17 C 105/10