Berlin. Die deutsche Immobilienbranche steht vor einer Großfusion. Die Deutsche Wohnen AG will den Konkurrenten GSW Immobilien übernehmen. Nun stellt sich die Frage, was sich dadurch für Mieter ändern würde. Norbert Eisenschmid, Chefjustiziar beim Deutschen Mieterbund in Berlin, klärt auf.

Mieter haben nach einem Eigentümerwechsel die gleichen Rechte wie zuvor. «Hinsichtlich des Mietverhältnisses gibt es überhaupt keine Änderungen», erklärt Norbert Eisenschmid, Chefjustiziar beim Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Experte rechnet in solchen Fällen durchaus mit Mieterhöhungen - die allerdings im rechtlichen Rahmen bleiben müssen.

So dürfe die Immobilienfirma die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Und dies gilt nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert ist.

Änderung des Unternehmensziels

Am Dienstag (20. August) wurde bekannt, dass die Deutsche Wohnen AG den Konkurrenten GSW Immobilien schlucken will. Durch eine solche Übernahme ändere sich zwar nicht der jeweilige Vermieter, aber das Unternehmensziel: «Mehr Rendite», sagt Eisenschmid. Neben teureren Mieten sei auch denkbar, dass Instandhaltungen zurückgefahren werden. «Die Gefahr besteht immer.» Schließlich hätten die neuen Eigentümer klare Gewinnerwartungen.

Der Mietpreis und der Zustand der Wohnung seien die zwei entscheidenden Hebel. «Das Risiko, dass modernisiert wird, ist meines Erachtens geringer, weil der Käufer oft weniger investiert», schätzt der Experte.

Zweitgrößte private Wohnimmobiliengesellschaft

Kommt die Großfusion zustande, entstünde nach Börsenwert und Zahl der Wohnungen die zweitgrößte private Wohnimmobiliengesellschaft in Deutschland. Zusammen besäßen GSW und Deutsche Wohnen 150 000 Wohnungen, gut zwei Drittel davon in Berlin. Die Deutsche Wohnen will die Übernahme mit einer Kapitalerhöhung finanzieren, über die die Aktionäre Ende September entscheiden sollen. (dpa)