Berlin. Bei Konflikten in einem Mehrfamilienhaus gilt es die Umgangsformen zu wahren. Denn bei Beleidigungen und Handgreiflichkeiten drohen weitreichende Konsequenzen. Ein solches Verhalten kann sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Bei Streitigkeiten in einem Mietshaus sollten alle Beteiligten immer die Umgangsformen wahren. Wer andere Bewohner im Haus terrorisiert, dem droht die Kündigung, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Beschwert sich ein Mieter über das unangemessene Auftreten seines Nachbarn, ist der Vermieter gehalten, den Hausfrieden mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln wiederherzustellen. Bei fortgesetzten üblen Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten kann er im Interesse oder zum Schutz der übrigen Mieter verpflichtet sein, dem Verursacher fristlos zu kündigen.
Fristlose Kündigungen möglich
Belästigte Mieter dürfen fristlos kündigen, wenn die Situation für sie unzumutbar ist. Auch im Mieter-Vermieter-Verhältnis gilt für beide Seiten, stets einen angemessenen Umgang zu wahren. Sollte ein Streit zwischen Mieter und Vermieter eskalieren und es zu Beleidigungen oder sogar Handgreiflichkeiten kommen, kann der jeweils Betroffene ebenfalls fristlos kündigen.
Dies gilt auch, wenn einer der Kontrahenten dem anderen übel nachredet. (dpa/tmn)