Essen. Zweiter Teil unseres Ratgebers: Von Dichten und Dämmen bis hin zur Genehmigung.

Im ersten Teil unseres zweiteiligen Ratgebers zum Kellerausbau haben Fachjournalist Kurt Jeni und Experte Jochen Ament von der Bausparkasse Badenia einige Grundlagen wie die gesetzlichen Vorgaben zur Raumhöhe oder Beleuchtung behandelt. Diesmal geht es unter anderem um Abdichtungen, Dämmung, Fußbodenheizungen und eine ganz entscheidende Frage: Ist für die Schaffung von Wohnraum im Untergeschoss eine Genehmigung erforderlich?

Dichten und Dämmen

Aber zunächst einmal zum Thema Dichten und Dämmen. Ist es im Untergeschoss feucht und muffig, ist der Aufenthalt dort weder angenehm noch gesundheitsfördernd. Sind die Mauern feucht, müssen sie darum erst einmal getrocknet werden. Auch eine Untersuchung auf Schimmelpilze ist ratsam. Anschließend ist eine sorgfältige Kellerabdichtung, beginnend mit dem Fußboden, an der Reihe. Die Kellerwände sollten möglichst von außen abgedichtet werden. Dafür kommen Folien und Bahnen aus Bitumen oder Bitumendickbeschichtungen infrage.

Horizontalsperren gegen Feuchtigkeit

Durch den Einbau einer Horizontalsperre kann man zusätzlich verhindern, dass Feuchtigkeit von unten in der Wand aufsteigt. Dies geschieht durch Injektion eines chemischen Dichtungsmittels in das Mauerwerk. Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt vor, dass Wohnkeller ausreichend gedämmt werden müssen. Dazu rät Kurt Jeni: „Die klassische Außendämmung, auch Perimeterdämmung genannt, ermöglicht hohe Dämmdicken ohne Innenraumverlust. Die zu verwendenden Dämmstoffe dürfen nicht verrotten, müssen dem Erddruck widerstehen, wasserbeständig sein und damit die Bodenfeuchte abhalten. Als geeignete Materialien gelten unter anderem extrudierter Polystyrol- Hartschaum und Schaumglas." Da die Kellerwände des Gebäudes nicht frei von außen zugänglich sind, sind für die nachträgliche Keller-Dämmung umfangreiche Erdarbeiten nötig. Deshalb macht eine Außendämmung vor allem Sinn, wenn das Mauerwerk ohnehin abgedichtet werden muss

Innendämmung für trockene Wände

Bei trockenen Wänden ist die Innendämmung die einfachere, wenn auch nicht beste Lösung. Hierbei wird von innen eine Dämmschicht aufgebracht und anschließend mit einer Dampfsperre versehen. Geeignet hierfür sind alle üblichen Dämmmaterialien von Hartschaumplatten über Mineralwollematten bis hin zu Zellulose-Faserdämmstoff en. Auch der Einsatz von Kalziumsilikatplatten hat sich aus bauphysikalischer Sicht bewährt. Der Vorteil: Beim Anheizen muss nicht die gesamte Wand aufgewärmt werden, sodass die Raumtemperatur schneller steigt. Ein Nachteil ist, dass die Innendämmung Platz beansprucht und damit den Raum verkleinert. Außerdem ist bei allen Arbeiten darauf zu achten, dass die Dampfsperre nicht zerstört wird, etwa durch Nägel oder Schrauben. Sonst dringt warme und feuchte Luft bis an die kalte Außenwand, und es bildet sich hinter der Dämmung Kondenswasser.

Fußbodenheizung empfiehlt sich

Natürlich muss auch die Bodenplatte warm eingepackt werden, bevor der Fußboden verlegt wird. Trotzdem empfiehlt sich der Einbau einer Fußbodenheizung, die schon mit sehr geringen Aufbauhöhen ab etwa 40 Millimetern erhältlich ist. Die Beheizung erfolgt durch Anschluss an die Heizungsanlage, sofern diese ausreichend dimensioniert ist.

Die Kellerdecke nicht vergessen

Die Kellerdecke sollte – auch wenn kein Proberaum für eine Band geplant ist – besser auch einen entsprechenden Schallschutz zu den darüber liegenden Räumen bieten. Eine Abwasserhebeanlage ist erforderlich, wenn der Einbau einer Toilette, eines Bades oder eines Wellnessraumes mit Sauna erfolgen soll.

Lichthöfe und Abböschungen

Wenn der Keller komplett unter der Erde liegt, bieten sich bei großen Grundstücken Abböschungen an, die Teilbereiche des Kellers raumhoch freilegen. Fehlt der nötige Platz dafür, sind Lichthöfe, bei denen bis auf Fensterhöhe abgeböscht wird, eine Alternative. Wenn die Platzverhältnisse sehr eng sind, sollte man die Fenster mit Lichtschächten versehen. Diese gibt es sogar als Fertigelemente, die einfach an der Hauswand verschraubt werden können.

Genehmigungen werden zur einfachen Renovierung nicht benötigt

Zur Frage der Genehmigung gibt es gute Nachrichten: Denn grundsätzlich ist ein Kellerausbau, der lediglich den vorhandenen Wohnraum für die Eigennutzung erweitert, genehmigungsfrei. Wenn allerdings eine zusätzliche, separate Wohnung entstehen soll, bedarf es einer Genehmigung durch die Baubehörde.

Fachleuten vertrauen

Auch passionierte und erfahrene Heimwerker stoßen beim Keller- Ausbau an ihre Grenzen. „Gerade die Verlegung der Heizungsrohre, die Vergrößerung der Fenster sowie Trocknung und Dämmung gehören in die Obhut von Fachleuten. Ist dies erst einmal geschafft, kann ein geübter Heimwerker durchaus auch seine eigene Arbeitskraft einbringen“, sagt Jeni. Das kommt dem Portemonnaie zugute, in das der Ausbau naturgemäß ein größeres Loch reißt. Wie bei allen Bauarbeiten gilt: Wer einzelne Gewerke von Fachunternehmen durchführen lassen möchte, sollte mehrere Angebote einholen und diese genau vergleichen. „So einfach aus der Haushaltskasse ist ein Kellerausbau kaum zu bezahlen. Deshalb ist auch eine geeignete Finanzierung wichtig. Ein sinnvoller Baustein dabei kann ein Bausparvertrag sein“, erläutert Finanzierungsprofi Jochen Ament.