Essen. Die meisten Eigenheimbesitzer statten ihrem Dachboden selten einen Besuch ab: Wenn die Wäsche getrocknet ist oder man die Weihnachtsdeko heraussucht vielleicht. Dabei liegt direkt unter dem Dach viel Potenzial: Nämlich als Wohnfläche. So nutzen Sie es optimal.

In vielen Einfamilienhäusern schlummert gleich unter dem Dach noch viel Potenzial, denn wenn der Speicher nur als Lagerraum oder Ort zum Wäschetrocknen genutzt wird, verschenkt man wertvolle Wohnfläche. Ob als Zimmer zum Toben für die Kinder, als „sturmfreie“ Jugendbude, Elternschlafzimmer, gemütliches Rückzugszimmer, luxuriöses Wellness- Bad oder ruhiges Arbeitszimmer und Büro – die Möglichkeiten sind schier unbegrenzt.

Wo viel Platz ist, kann unter dem Dach sogar eine komplette Dachwohnung entstehen. Und wer eine kleine Dachterrasse, einen Dachbalkon, eine Loggia oder ganz einfach nur großformatige Fenster einbaut, kann unter dem Dach auch den nächtlichen Sternenhimmel genießen.

Ist das Dach ausbaufähig?

Damit Komfort, Qualität und Energiekosten stimmen, sind beim Dachausbau wichtige Punkte und kleinere Details zu beachten. Bauspar- Experte Jochen Ament von der Bausparkasse Badenia und Wohnexperte Kurt Jeni erklären, wie das Projekt Dachausbau reibungslos funktioniert und was bei Planung und Finanzierung zu bedenken ist. Hauseigentümer mit dem Wunsch nach mehr Platz müssen zunächst einmal gründlich prüfen, ob das Dach in ihrem konkreten Fall überhaupt ausbaufähig ist. Hier hilft ein Blick in die Planungsunterlagen und die Baugenehmigung des Hauses.

Voraussetzung für einen Dachausbau ist, dass die tragende Konstruktion ausreichend Platz bietet. Je nach Dachschräge und Dachtyp ist das Raumvolumen unterschiedlich. „Wichtig ist, dass für die Nutzung als vollwertiger Wohnraum mindestens die Hälfte der Fläche über eine Kopffreiheit von 2,30 Meter verfügt. Das ist möglich, wenn das Dach eine Neigung von mindestens 35 Grad hat. Bei mehr als 40 Grad kann unter Umständen sogar eine kleine Galerie oder zweite Wohnebene vorgesehen werden“, betont Bauspar- Experte Jochen Ament. Auch die Statik des Bodens muss überprüft werden: Reicht die Tragkraft zum Beispiel auch für eine gefüllte Badewanne oder ein Wasserbett?

Genehmigung oft nicht notwendig

Eine Genehmigung ist für einen Dachausbau in den meisten Kommunen nicht mehr erforderlich, wenn eine bestehende Wohnung ins Dachgeschoss erweitert wird. Sobald aber der Kniestock erhöht, ein Flach- zum Steildach umgebaut oder eine Gaube eingebaut werden soll, muss die Baubehörde zustimmen. Das gilt auch, wenn eine komplette neue Wohnung entstehen soll. In diesen Fällen sollte der Bauherr möglichst bereits vor Beginn seiner Planungen das örtliche Bauamt kontaktieren. So erspart er sich unter Umständen ein teures Missverständnis. Bestehen von dieser Seite keine Einwände und sind auch die übrigen Grundvoraussetzungen abgeklärt, kann in die konkrete Planung eingestiegen werden.

Und hier lauert bereits die erste große Falle. Egal, wie erfolgreich bisherige Heimwerker- Projekte verlaufen sind: Beim Dachausbau sollte (zumindest nicht ganz) auf Profis verzichtet werden. Wer bei kleineren Ausbauten nicht gleich einen Architekten engagieren möchte, sollte zumindest einen neutralen Berater einschalten. Entsprechende Angebote machen unterschiedliche Stellen, beispielsweise der Verband privater Bauherren, aber auch die Prüf-Experten von TÜV und DEKRA.

Diese Fachleute helfen unter anderem bei der richtigen Dimensionierung der Heizung, der Auswahl der Dachfenster und der Wärmedämmung. Gerade bei älteren Gebäuden muss vor Baubeginn das Dach sorgfältig auf Schäden im Gebälk und am Kamin sowie auf Lecks in der Dachhaut geprüft werden. Wer das auf die lange Bank schiebt, zahlt im Zweifelsfall teuer drauf. Denn je weiter die Baumaßnahme fortgeschritten ist, desto teurer wird eine nötige Mängelbeseitigung.