Berlin. Seit Jahren erfreut sich das Shoppen via Internet einer immer weiter steigenden Beliebtheit. Nun will die Deutsche Post den Markt um Onlinebestellung und Lieferung von Lebensmitteln ausweiten. Wer das Angebot annehmen möchte, sollte jedoch einige Punkte beachten. Wir beantworten sieben wissenswerte Fragen rund um das Thema.

Neben Geburtstagspäckchen und Buchbestellungen will die Deutsche Post künftig auch Lebensmittel-Tüten an der Haustür abgeben. Das Unternehmen steigt groß in den Lebensmittel-Versand ein und fängt damit im Ruhrgebiet an. Überzeugen will sie die Verbraucher vor allem durch eine Zustellung in den Abendstunden, wenn mehr Menschen zuhause sind. Wer seinen Einkauf aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen im Internet erledigen will, sollte ein paar Punkte beachten.

1 Welche Händler bieten Lebensmittel über das Internet an?

Die Liste derer, die Ess- und Trinkbares über das Internet anbieten, ist lang. Ein Vollsortiment bieten beispielsweise Konzerne wie Amazon, die Portale lebensmittel.de und Allyouneed sowie einige kleine Händler. Auch die Branchenriesen Edeka und Rewe bieten im Internet Lebensmittel an. Daneben gibt es zahlreiche Anbieter für spezielle Warenwünsche: für Bioprodukte, indische, mexikanische oder italienische Lebensmittel, für Veganes, Glutenfreies und vieles mehr.

2 Wie erkenne ich einen seriösen Anbieter?

Die Angabe einer einfachen Postfach-Adresse im Impressum sollte Kunden bei Onlineshops nicht genügen, sagen Verbraucherschützer. Genaue Kontaktdaten sind ein Muss. Anbieter sollten außerdem ihre Registrierungsnummer als Händler sowie die für sie zuständige Kontrollbehörde nennen.

3 Gelten im Internet für Lebensmittel die gleichen Regeln wie im Supermarkt?

Waren, die im Internet angeboten werden, müssen bislang nicht so ausführlich gekennzeichnet sein wie Artikel im Supermarkt. So müssen die Händler beispielsweise keine Zutatenliste angeben und Zusatzstoffe wie Farbstoffe nicht einzeln nennen. Allergene Inhaltsstoffe dürfen Anbieter verschweigen. Auch müssen sie nicht kenntlich machen, von welchem Hersteller das Produkt stammt. Einige verbraucherfreundliche Händler machen solche Angaben jedoch freiwillig. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen Onlinehändler den Grundpreis angeben, also etwa den Preis pro Kilogramm oder Liter.

4 Wie lange dauert es, bis die Ware eintrifft?

In einigen Großstädten und Ballungsgebieten wird die Bestellung noch am selben Tag geliefert, in der Regel dauert es aber zwei bis vier Tage, bis die Waren beim Empfänger ankommen. Ist dieser nicht zu Hause, passiert mit dem Lebensmittel-Paket das, was mit allen Päckchen passiert: Der Bote nimmt das Paket wieder mit oder gibt es beim Nachbarn ab. Im Ruhrgebiet verlagert die Deutsche Post die Zustellung jetzt in die Abendstunden, weil dann mehr Menschen zuhause sind.

5 Was geschieht mit Artikeln, die gekühlt werden müssen?

Bei leicht verderblichen Produkten sollte der Kunde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schauen. So fällt manchmal eine zusätzliche Gebühr an. Einige Händler übernehmen für die Einhaltung der Kühlkette nur Gewähr, wenn der Kunde das Produkt per Express-Sendung ordert und der Bote das Paket beim ersten Zustellungsversuch abliefern kann.

6 Wie läuft die Bezahlung ab?

Seriöse Anbieter sollten mehrere Bezahlarten anbieten, sagen Verbraucherschützer. Unbedingt teurer als im Supermarkt sind die Produkte im Internet nicht, allerdings gilt zu beachten, dass - zumindest bis zu einem bestimmten Warenwert - in der Regel noch die Versandkosten zwischen vier und sechs Euro hinzukommen.

7 Können die Waren wieder zurückgeschickt werden?

Generell besitzt ein Kunde bei Lebensmitteln das gleiche Widerrufrecht wie bei allen anderen Waren: Hat ihn der Händler ordnungsgemäß informiert, bleiben ihm zwei Wochen Zeit, um die Ware zurückzuschicken. Bei speziell angefertigten Produkten, wie etwa einer individuell zusammengestellten Müslimischung, gilt das jedoch nicht. Für frische Produkte mit kurzer Haltbarkeit gibt es kein Rückgabe- und Widerrufrecht. (afp)