München. Für Stellplätze und Garagen auf privatem Grund gibt es keine Regelungen. Auch ein schmaler Stellplatz kann rechtens sein. Das entschied das OLG München im Falle eines Bauherren, der gegen einen Bauunternehmer klagte, weil er seinen Wagen nur schwerlich in der eigenen Garage parken konnte.
Am Platz für Autostellplätze wird oft gespart. Viele Tiefgaragen sind Paradebeispiele dafür. Aber auch Einzel- oder Doppelgaragen auf privatem Grund können schmaler ausfallen, als mancher Käufer einer schlüsselfertigen Immobilie vermutet, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Und das kann durchaus rechtens sein, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts München zeigt.
Ein Bauherr hatte gegen den Bauunternehmer geklagt, weil er seinen Wagen nur nach kompliziertem Rangieren in der hauseigenen Garage parken konnte. Für ihn war das ein Mangel. Das Gericht sah das anders. Da es für den Bau einer privaten Garage keine anerkannten Regeln der Technik gäbe, habe der Bauunternehmer seinen Vertrag erfüllt.
Der Fall zeigt: Wer baut, modernisiert oder kauft , sollte auch der Stellplatzfrage einige Aufmerksamkeit schenken. Unabhängige Bausachverständige bieten Hilfe und klären mit dem Häuslebauer und seinem Bauherren, wie die geplante Garage schon bei der Beauftragung berücksichtigt werden muss, damit etwa auch ein Van oder SUV bequem Platz findet.