Essen. . Mieten in bestimmten Regionen in NRW sollen ab 1. Juli gedeckelt werden. Die Rede ist von 21 Städten, wo die “Mietpreisbremse“ regional greifen soll.

Mietwohnungen in NRW werden immer teurer - je nach Region: In den Städten Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster sind die Mieten für Wohnungen landesweit am höchsten. Um den weiteren Anstieg zu bremsen, will die NRW-Landesregierung ab 1. Juli auch in NRW eine "Mietpreisbremse" durchsetzen - in ausgewählten Städten. Doch wo genau?

"Günstiger Wohnraum ist in vielen deutschen Großstädten rar", heißt es etwa in einer Marktübersicht des Immobilienportals Immowelt. So seien die Mieten in Düsseldorf zwischen 2009 und 2014 um 18 Prozent gestiegen, in Köln gar um 21 Prozent, in Essen immerhin um 11 Prozent. Zum Vergleich: In Berlin haben sich die Mietpreise im gleichen Zeitraum laut Immowelt durchschnittlich fast verdoppelt. Der Maklerverband IVD wiederum sah jüngst den rasanten Anstieg von Wohnungmieten in den NRW-Großstädten gar vorerst gestoppt. In Altbauten etwa seien die Wohnungsmieten sogar im Schnitt um ein bis zwei Prozent gesunken, heißt es im Preisspiegel 2015, der im März vorgestellt worden war.

Mietpreisbremse wohl in 21 Städten in NRW aber nicht im Ruhrgebiet

Ein Grund dafür, dass die Mietpreisbremse in Berlin bereits seit 1. Juni gilt. Aber auch in NRW soll sie kommen. Es geht dabei ausschließlich um Städte mit "gefährdeter Wohnraumversorgung": Die Nachfrage nach Wohnungen ist dort deutlich größer als das Angebot an Wohnraum, vor allem an bezahlbarem. Damit die Preise nicht noch höher schießen, hat die schwarz-rote Bundesregierung die Bundesländer mit diesem Juni ermächtigt, dafür zu sorgen, weitere Mieterhöhungen örtlich zu bremsen. Wechselt der Mieter, darf die neue Miete künftig höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen, wie es im Mietspiegel steht.

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In NRW soll die Mietpreisbremse wohl in 21 Städten umgesetzt werden, heißt es beim Mieterverein Bochum. So schlage es das Gutachten vor, dass das Landesbauministerium bei einem Hamburger Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben hat. Im Detail gehe es um Düsseldorf, Erkrath, Langenfeld, Monheim, Meerbusch, Ratingen und Neuss. In Kleve müssten Vermieter ebenfalls mit Einschränkungen bei der Festlegung der Miete rechnen, wie in Leverkusen, Aachen, Brühl, Rechen, Hürth, Siegburg, Troisdorf und St. Augustin - und natürlich in den Städten Köln und Bonn. Auch die Hochschul-Standorte Münster, Bielefeld und Paderborn sind für die Mietpreisbremse vorgeschlagen. Mieter im Ruhrgebiet werden mit der Mietpreisbremse nichts zu tun haben. Weil dort der Wohnungsmarkt als "entpannt" gilt.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

Nach Berechnungen im Mieterverein Bochum würde die Mietpreisbremse wohl 3,9 Millionen Menschen in NRW womöglich vor überbordend steigenden Mieten schützen. Jedenfalls über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Mietpreisbremse gilt zudem nicht nach umfassenden Gebäude-Modernisierungen, wo Vermieter bis zu elf Prozent der Kosten auf die Miete aufschlagen können. Ausgenommen von der Deckelung sind auch seit Oktober 2014 gebaute Wohnungen, die erstmals vermietet werden. Und: Hat bereits der Vormieter mehr Miete als ortsüblich gezahlt, muss der Vermieter die Miete für den Nachmieter nicht senken.

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Beim Verband Haus & Grund Ruhr weist man die Mietpreisbremse als "Symbolik" zurück: "An der beklagten Situation, dass sozial schwache Wohnungs­suchende in begehrten Gebieten schwer eine bezahl­bare Wohnung finden, wird dieses Instrument nichts ändern“, sagt Präsident Rolf Kornemann. Kostentreiber bei der Mieter sind laut Haus & Grund vielmehr die Nebenkosten; Stromkosten etwa hätten sich in den vergangenen zehn Jahren um 70 Prozent erhöht.

Der Begriff Mietpreisbremse ist in NRW zudem nicht neu. Seit Juni 2014 ist in NRW eine weitere Preisbremse in Kraft: die "Kappungsgrenzenverordnung". Sie gibt es in 59 Städten, darunter neben Köln und Düsseldorf auch Emmerich, Moers, Soest und Bad Sassendorf. Sie soll Mieter vor allzu großen Sprüngen bei Mieterhöhnungen schützen und zwingt Vermieter, die Miete bei laufenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur höchstens um 15 Prozent zu erhöhen und nicht um 20 Prozent. Inwieweit das den Wohnungsmarkt bereits beeinflusst: im NRW-Bauministerium hat man dazu keine Erkenntnisse, sagt ein Sprecher.