Essen. Mieterinnen und Mieter können oft die hohen Nachzahlungen für die Heizung nicht stemmen. Was Vermieter und Mieterbund in dieser Situation raten.

Nebenkostenabrechnungen sind alle Jahre wieder ein Konfliktherd zwischen Mietern und Vermietern. Von den 850.000 Rechtsberatungen, die die rund 300 Mietervereine in Deutschland im vergangenen Jahr vornahmen, beschäftigten sich 41,7 Prozent mit den Nebenkosten. Beide Seiten sehen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise noch mehr Streitpotenzial.

„Nebenkosten-Abrechnungen waren noch nie einfach. Durch die zu erwartenden hohen Nachzahlungen bei der Heizung wird der Redebedarf zwischen Mietern und Vermietern größer“, sagt Walter Eilert. „Im Moment ist noch Ruhe. Der Ansturm auf unsere Geschäftsstellen ist noch ausgeblieben“, so der Vorsitzende des Landesverbands Ruhr der Eigentümervertretung von Haus & Grund.

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Auf Seiten der Mieterschützer zeigt sich indes ein ganz anderes Bild. „Wir sind schon mittendrin im Beratungsansturm“, erklärt André Juffern, Geschäftsführer des Mieterbunds NRW. So habe etwa der Mieterverein Düsseldorf gerade bekannt gegeben, dass er noch nie so viele Mitglieder habe wie aktuell. „Wir können immer in irgendeiner Form helfen“, meint Juffern.

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Um die Nachzahlungsforderung für die Heizkosten erst einmal selbst auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen, stellt der Mieterbund eine Faustformel auf. „Die Preise sind je nach Anbieter und Region sehr unterschiedlich gestiegen. Wer mehr als Doppelte für die Heizung zahlen muss als bisher, sollte sich die Abrechnung genauer anschauen“, rät Juffern. Auf seiner Homepage bietet der Mieterbund einen entsprechenden Onlinerechner an.

André Juffern, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes NRW
André Juffern, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes NRW © Deutscher Mieterbund NRW | Deutscher Mieterbund NRW

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Mieterschützer und Eigentümer rufen ausdrücklich dazu auf, private oder staatliche Hilfsangebote zu nutzen. „Wer die Nachzahlungen nicht aufbringen kann, sollte mit seinem Vermieter Ratenzahlung vereinbaren, Wohngeld-Zuschüsse oder Bürgergeld beantragen. Bürgergeld wird auch für einen kurzen Zeitraum wie einen Monat gewährt“, erklärt Juffern.

Vonovia: niedrige Zahlungsrückstände

Der Wohnungsriese Vonovia etwa verweist auf sein Sozialmanagement, das Wege bei Zahlungsschwierigkeiten suche. „Wir haben aktuell niedrige Zahlungsrückstände. Die Menschen handeln vorausschauend. Und da, wo wir digitale Zähler haben, sehen wir auch: Es wird Energie gespart“, sagt Malte Hollstein, Geschäftsführer Kundenservice.

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Der vom Bundestag beschlossene Extra-Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger werde in NRW ab Montag, 16. Januar, ausbezahlt, kündigte Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) in Düsseldorf an. Auf ihr Bundesland entfielen voraussichtlich 97 Millionen Euro. „Der neuerliche Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für im vierten Quartal 2022 wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro“, sagte Scharrenbach. Die Auszahlung erfolge automatisch. „Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben nichts zu veranlassen.“

Hohe Nachfrage bei Software-Schmiede Objego

Das Essener Start-up Objego, das Computerprogramme für Vermieter entwickelt und vertreibt, spürt aktuell eine wachsende Nachfrage. „Angesichts der steigenden Energiepreise und der damit verbundenen Notwendigkeit nach transparenten Abrechnungen wird die Nachfrage nach Softwarelösungen zur Erstellung von Nebenkosten-Abrechnungen deutlich größer. Im Markt kommt jetzt die Dynamik auf, die lange gefehlt hat“, sagt Gründer und Geschäftsführer Philip Rodowski.

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Die Erhöhung der monatlichen Abschläge für die Heizung sei zwar für Mieter wie Vermieter „ein Kraftakt“. Letztlich profitierten aber beide Seite davon, meint der Unternehmer: „Vermieter wollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben und Mieter wollen hohe Nachzahlungen vermeiden. Dieses Problem können sie nur gemeinsam durch ein offenes Gespräch lösen.“

Abschläge für Heizkosten anpassen

Rodowski verweist allerdings darauf, dass sich die Anpassung der Abschläge in einem rechtlichen Rahmen bewegen müsse. „Der Mietvertrag darf eine Anpassung nicht ausschließen. In jedem Fall können individuelle Vereinbarungen getroffen und die Abschläge auch unterjährig erhöht werden. Am besten hält man die Verabredung schriftlich fest“, regt der Objego-Chef an.