Duisburg/Mülheim. Die Familie des verschollenen Karl-Erivan Haub klagt gegen die Wahl Franz Markus Haniels in den Tengelmann-Beirat. Geholt hat ihn Christian Haub.
Der Familienzwist zwischen Tengelmann-Chef Christian Haub und der Frau seines seit mehr als zwei Jahren verschollenen Bruders Karl-Erivan landet vor Gericht: In einer Klage um die Besetzung des Beirats hat das Landgericht Duisburg für diesen Freitag einen Verkündungstermin angesetzt. Bleibt die Kammer bei ihrer bisherigen Tendenz, steht Katrin Haub vor einem Etappensieg im Machtkampf mit ihrem Schwager.
Christian Haub führt seit dem Verschwinden von Karl-Erivan die Geschäfte des global agierenden Familienkonzerns mit den Handelsketten Kik, Obi und Tedi sowie einem Immobilien- und einem Investment-Geschäft. Der ältere Bruder Karl-Erivan war im April 2018 im Skiurlaub in der Schweiz verschwunden, die Familie geht von einem tödlichen Bergunglück aus. Das Verhältnis zwischen Christian und Katrin Haub gilt im Umfeld der Mülheimer Familiendynastie als schwierig bis zerrüttet. Das hat inzwischen auch Auswirkungen auf das Unternehmen.
Streitpunkt ist die Personalie Franz Markus Haniel
Im anhängigen Fall, über den zuerst das Magazin Business Insider berichtete, geht es faktisch um eine Beiratsbesetzung, im Kern aber um eine Machtfrage. Die Personalie ist freilich prominent: Franz Markus Haniel, der Ende 2018 in den Beirat rückte. Haniel, seinerzeit noch Aufsichtsratschef der Duisburger Haniel-Gruppe, ersetzte Thomas Kramer, über die Gründe für den Wechsel wurde damals wenig bekannt. Dass Katrin Haub nicht einverstanden war mit der Abberufung des Düsseldorfer Rechtsanwalts aus dem einflussreichen Gremium, wird erst jetzt klar, da der Wechsel vor Gericht gelandet ist.
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Kramer war ein Vertrauter ihres verschollenen Mannes. Karl-Erivan ist tatsächlich auch selbst der Kläger, mit seinen Kindern, den Zwillingen Viktoria und Erivan. Es handele sich um eine „Klage des Verschollenen, vertreten durch seine Frau, und seine beiden Kinder“, heißt es aus dem Duisburger Landgericht.
Gericht tendiert zur Sicht der Kläger
Sie klagen gegen das von Christian Haub geführte Unternehmen Tengelmann, gegen die Gültigkeit der Wahl Haniels, die mit einer Zweidrittel-Mehrheit erfolgte, nach ihrer Auffassung aber eine Dreiviertel-Mehrheit benötigt hätte. Das Gericht habe in der Hauptverhandlung im Mai als seine „vorläufige Rechtsauffassung“ mitgeteilt, es tendiere dazu, der Klage zu folgen, heißt es aus Duisburg. Das könne sich aber noch ändern, auch sei nicht ausgemacht, dass der Verkündungstermin am Freitag tatsächlich ein Urteil beinhalte, sagte eine Gerichtssprecherin unserer Redaktion.
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Das Unternehmen erklärte dazu lediglich: „Wir kommentieren diesen Vorgang nicht.“ Aus dem Umfeld des von Christian Haub neu aufgestellten Handels-Riesen ist freilich zu vernehmen, man sei nicht glücklich darüber, dass die Personalie vor Gericht gelandet ist, sei stattdessen immer an einer konstruktiven Lösungen interessiert.
Eine solche steht auch in der Frage aus, ob und wann Katrin ihren verschollenen Mann Karl-Erivan für tot erklären wird. Davor scheute sie bislang dem Vernehmen nach nicht nur aus emotionalen Gründen zurück: Würde der langjährige Tengelmann-Chef für tot erklärt, fiele eine satte Erbschaftssteuer an, die Rede ist von rund 450 Millionen Euro. Eine Riesen-Summe für die Familie Karl-Erivans, die dafür wohl das im Konzern steckende Vermögen zumindest teilweise zu Geld machen müsste. Darüber, wie das ginge, ohne den Konzern zu beschädigen, verhandeln die Familienzweige bis dato vergeblich.
Klärung der Erbschaftsfrage bliebt ungeklärt
Dabei hat es Katrin offenkundig weniger eilig als Christian. Aus dem Konzern ist schon lange zu vernehmen, dass eine Klärung der Erbschaftsfrage wichtig für das Unternehmen wäre. Der Grund liegt auf der Hand: Geschäftspartner von Familienunternehmen mögen keine ungeklärten Macht- und Geldfragen.
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Im Wege steht womöglich aber gerade die mögliche weitere Machtverschiebung: Würde Christian Haub den Erben seines Bruders Anteile abkaufen, wüchse seine ohnehin bereits sehr starke Position im Familienkonzern weiter. Er ist alleingeschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann, Chef der Tengelmann Twenty-One KG und der US-Finanztochter Emil Capital Partners.
Das Familien-Imperium gehört zu gleichen Teilen den drei Brüdern Karl-Erivan, Christian und Georg Haub. Letzterer hat Ende 2019 sein Mandat im Beirat des Familienunternehmens niedergelegt. Karl-Erivans Anteile werden von seiner Frau Katrin in Abwesenheitspflege vertreten. Im Erbfall können sie laut Familiensatzung aber nur auf seine Kinder übergehen.