Essen. Karstadt verliert Klage gegen die Verkleinerung der Warenhäuser auf 800 qm. Richter haben dennoch Zweifel an Gleichbehandlung mit Möbelmärkten.

Der Essener Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof hat seine Klage gegen die Corona-Auflagen verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Donnerstag, dass die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter rechtens sei. Dennoch äußern die Richter Zweifel an den von der Landesregierung formulierten Auflagen.

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Mit einem Eilantrag hatte Galeria Karstadt Kaufhof dagegen geklagt, dass Baumärkte, Möbelhäuser und Autosalons in NRW ohne Limitierung der Verkaufsfläche öffnen können, Kaufhäuser ihr Sortiment aber nur auf maximal 800 Quadratmetern präsentieren können. Die Oberverwaltungsrichter aus Münster halten diese „Privilegierung“ indes für legitim. Die Juristen teilen die Auffassung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), dass große Läden mehr Kunden in die Innenstädte und Einkaufszentren lockten und damit das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus wachse.

Ein Gutachten, das zu dem Schluss kommt, Hygiene-Maßnahmen seien auch auf größeren Flächen als 800 Quadratmeter möglich, hat die Richter nicht überzeugt. Sie berufen sich darauf, dass die „Anziehungskraft großflächiger Einzelhandelsbetriebe auch in Handelskreisen unterschiedlich bewertet“ werde.

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Gleichwohl lässt das Oberverwaltungsgericht wie schon am Tag zuvor im Fall der Klage eines Kaufhauses aus Minden durchblicken, dass es auch Zweifel an der Pandemie-Verordnung der Landesregierung hat. „Offen sei gegenwärtig, ob es mit Blick auf den Gleichbe­handlungsgrundsatz sachlich gerechtfertigt sei, dass großflächige Einzelhandelsge­schäfte ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren müssten, während andere nicht der Grundversorgung dienende Handelsgeschäfte auf gesamter Fläche öffnen dürf­ten“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.

Zweifel am Grundsatz der Gleichbehandlung

Die Richter greifen die Argumentation von Minister Laumann auf, dass etwa Möbel- und Babyfachmärkte meist nicht in den Innenstädten, sondern auf der „grünen Wiese“ angesiedelt seien. Diese Annahme treffe „jedenfalls auf Buchhandlungen erkennbar nicht zu“, kritisiert das Gericht die Landesregierung.

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Der Senat räumt ein, dass es ihm im Rahmen des Eilverfahrens aus zeitlichen Gründen nicht möglich gewesen sei, einen weiteren Beweggrund des Ministers zu überprüfen: Laumann hatte die Wiedereröffnung der Einrichtungshäuser auch damit gerechtfertigt, dass die Menschen während der Kontaktsperre Einrichtungsgegenstände für ihre Wohnungen kaufen können sollten.

Trotz allem wird sich Galeria Karstadt Kaufhof in NRW bis auf weiteres mit Mini-Warenhäusern von 800 Quadratmetern begnügen müssen. Denn „ein deutliches Überwiegen der von der Antragstellerin gel­tend gemachten wirtschaftlichen Belange gegenüber den vom Land vorgetragenen gegenläufigen Interessen des Gesundheitsschutzes“ seien „ge­genwärtig nicht anzunehmen“, urteilen die Richter.

KaDeWe in Berlin darf auf gesamter Fläche öffnen

In Berlin gab es dagegen am Donnerstag eine ganz andere Entscheidung: Das Hauptstadt-Kaufhaus KaDeWe darf nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wieder auf der gesamten Fläche öffnen. Das Verbot für die Öffnung größerer Verkaufsflächen gelte vorerst nicht für „ein großes Berliner Kaufhaus“, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe, das wie Galeria Karstadt Kaufhof zur Signa-Gruppe des Unternehmers René Benko gehört, begrüßte die Entscheidung und kündigte an, ab kommender Woche wieder vollständig zu öffnen.