Essen. Karstadt und Kaufhof haben bundesweit 49 Warenhäuser wieder eröffnet – auf deutlich verkleinerter Fläche. In NRW bleiben die Türen weiterhin zu.
Karstadt und Kaufhof sind wieder da. Nach fünfwöchiger Zwangsschließung wegen der Corona-Pandemie hat die Warenhauskette wieder geöffnet – allerdings an zunächst einmal nur 49 von 170 Standorten und reduziert auf jeweils 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
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Im nordrhein-westfälischen Heimatmarkt des Essener Handelskonzerns stehen die Kunden aber weiterhin vor verschlossenen Türen. Ob sich das so bald ändern kann, muss das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Dort hat Galeria Karstadt Kaufhof einen Eilantrag gegen die Zwangsschließungen gestellt. Das Unternehmen sieht sich gegenüber Möbelhäusern benachteiligt, die aufgrund einer Sondergenehmigung in NRW unabhängig von ihrer Größe öffnen dürfen. Der schwedische Riese Ikea geht am heutigen Mittwoch wieder an den Start und Ketten wie XXXL, Poco, Ostermann und Zurbrüggen werben bereits seit Montag wieder massiv um Kunden.
Begrenztes Sortiment auf 800 Quadratmetern
Bundesländer wie Hessen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gestatten großen Händlern, ihre Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter zu verkleinern, um so zumindest einen Teil des Sortiments anbieten zu können. Von dieser Möglichkeit machen Karstadt und Kaufhof in den jeweiligen Ländern nun Gebrauch. Das Unternehmen steht unter wirtschaftlichem Druck und hat sich im Laufe der Corona-Krise in ein Schutzschirm-Verfahren gerettet.
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In NRW dürfen die Warenhäuser aber nicht einmal auf reduzierter Fläche öffnen. So will es der Erlass von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Er befürchtet, dass große Händler zu viele Kunden in die Innenstädte locken und damit das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus wachse. Die Haltung ist innerhalb der Landesregierung aber umstrittenen. Bereits einen Tag später stellte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) eine großzügigere Regelung wie in anderen Bundesländern auch in Aussicht. Eine Entscheidung dazu gibt es nach Angaben einer Ministeriumssprecherin aber noch nicht.
Oberverwaltungsgericht entscheidet über Eilantrag
Die Haltung der Landesregierung sorgt auch in der Wirtschaft für Unmut. So stellt der Handelsverband etwa die Frage, warum Hygienevorschriften wie der Abstand der Kunden zueinander in kleineren Läden besser einzuhalten seien als in großen.
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Ob die Schließung der Warenhäuser nach den Lockerungen rechtmäßig ist, muss nun das Oberverwaltungsgericht Münster beurteilen. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte eine Sprecherin, dass eine Entscheidung nicht vor Mittwoch, 22. April, fallen soll.